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Wirtschaft: Keine Einigung über Zinssteuer in der EU

Trotz intensiver Bemühungen können sich die EU-Finanzminister nicht auf eine einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen verständigen. Eine Einigung sei "nahezu ausgeschlossen", hieß es am Wochenende im Vorfeld der Ecofin-Tagung in Brüssel.

Trotz intensiver Bemühungen können sich die EU-Finanzminister nicht auf eine einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen verständigen. Eine Einigung sei "nahezu ausgeschlossen", hieß es am Wochenende im Vorfeld der Ecofin-Tagung in Brüssel. Damit wäre der Arbeitsauftrag der Staats- und Regierungschefs von Helsinki an die Finanzminister gescheitert. Der Mitte Juni im portugiesischen Feira bevorstehende Gipfel müsste eine neue Initiative starten, um das sei zehn Jahren verhandelte Thema zu einem Ergebnis zu bringen.

Zur Debatte stehen zurzeit verschiedene Modelle, um Zinsen, die durch Auslandsguthaben fällig werden, auch besteuern zu können. Während Großbritannien ein gegenseitiges Informationssystem der EU-Mitgliedstaaten will, ziehen Luxemburg und Österreich eine Quellensteuer von mindestens 20 Prozent vor. Ihnen geht es darum, ihr Bankgeheimnis auch für Ausländer zu schützen. Österreichs Bankgeheimnis ist sogar in der Verfassung verankert.

Drittländer einbeziehen

Da etliche andere Staaten, darunter auch Deutschland, großes Interesse daran haben, endlich zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen, haben sie immer versucht, zumindest zu einer Einstiegslösung zu kommen. Der deutsche Finanzminister Hans Eichel hatte sich kompromissbereit gezeigt, um endlich der Steuerflucht ein Ende setzen zu können. In diesem Zusammenhang war Eichel auch dazu bereit, das Bankgeheimnis für Auslandsguthaben zu lockern. Das Bankgeheimnis im Wohnsitzland müsste dadurch nicht berührt werden. Es ginge nur darum, persönliche Angaben und Höhe der Zinseinnahmen ausländischer Anleger im Rahmen eines Informationsaustausches an deren Herkunftsstaaten weiterzugeben. Luxemburg und Österreich aber lehnen auch dies ab. Sie plädieren für eine Quellensteuer, die wiederum von Großbritannien abgelehnt wird. London befürchtet, eine Quellensteuer könne den Eurobond-Markt gefährden. Die Forderung, die Eurobonds von der Steuer auszunehmen, wurde abgelehnt.

Ungelöst ist bisher auch die Frage, wie an Großbritannien angeschlossene Gebiete wie die Isle of Man und die Kanalinseln einbezogen werden, um sie nicht zu neuen Steuerparadiesen zu machen. Ähnliches gilt für Liechtenstein, Monaco und die Schweiz. Großbritannien und Luxemburg sind grundsätzlich nur bereit, einer Zinsbesteuerung zuzustimmen, wenn diese auch für die so genannten Drittstaaten gilt. Schon 1997 hatte die EU-Kommission ein Koexistenzmodell vorgeschlagen, wonach es den EU-Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob sie eine Quellensteuer erheben oder Kontrollmitteilungen an die Finanzämter verlangen wollen. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hatte als Kompromiss für den Informationsaustausch als endgültiges Modell und die Koexistenz als Übergangslösung vorgeschlagen. Doch die Länder konnten sich nicht auf die Dauer des Übergangs einigen.

msb

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