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Wirtschaft: Kirch will Milliarden von der Deutschen Bank Der Medienunternehmer wirft dem Deutsche-Bank-Manager Breuer vor, seine Firma in die Pleite geredet zu haben

(hps/rl/po/HB). Der Rechtsstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank eskaliert.

(hps/rl/po/HB). Der Rechtsstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank eskaliert. Der frühere Besitzer eines weit verzweigtes Medienimperiums fordert rund sechs Milliarden Euro Schadenersatz von der Deutschen Bank. „Es kann sein, dass es sogar noch mehr wird“, sagte ein KirchVertrauter der Nachrichtenagentur. Die Deutsche Bank weist diese Forderung zurück.

Der jetzige Aufsichtsratschef der Deutschen Bank hatte in einem Fernsehinterview im Februar 2002 die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Kirch hatte vergangene Woche einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem endgültigen Urteil Kirchs Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bank wegen der Äußerungen Breuers.

Juristisch umstritten ist allerdings, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Das muss erst in einem zweiten, nun anstehenden Prozess geklärt werden, von dem aber noch unsicher ist, ob er stattfindet. Denn die Deutsche Bank prüft zurzeit, ob sie beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das jetzige Urteil einreicht: Das Oberlandesgericht hatte nämlich eine Revision ausgeschlossen.

Die Kirch-Anwälte argumentieren, Breuer hätte mit seinen öffentlichen Äußerungen den Zusammenbruch des Medienkonzerns im April 2002 erst ausgelöst. Kirch will jetzt beispielsweise 775 Millionen Euro verlangen, da seine Beteiligung am Fernsehkonzern Pro Sieben Sat 1 nach den Äußerungen Breuers deutlich an Wert verloren habe. Der US-Medienunternehmer Haim Saban habe am Ende nur 525 Millionen Euro für die Senderfamilie bezahlt, vor dem Breuer-Interview habe ein Angebot des US-Mediengiganten Disney von über 1,3 Milliarden Euro vorgelegen. Eine ähnliche Rechnung mache Kirch für seine Springer-Beteiligung auf. Hier habe die Hypo-Vereinsbank 1,6 Milliarden Euro geboten, verkauft wurde sie nach der Pleite für nur 667 Millionen Euro. Daraus ergebe sich ein Schadenersatzanspruch von 933 Millionen Euro.

Mit seiner Forderung nach rund sechs Milliarden Euro Schadenersatz steht Kirch nicht alleine. Denn seine ehemaligen Gläubiger würden von einer hohen Schadenersatzleistung profitieren, die dann 50 zu 50 geteilt werden würde, hieß es in Branchenkreisen. Zudem erwägt Kirch offenbar auch, Schadenersatzklage in New York einzureichen. Schließlich hatte Breuer sein Interview mit dem Wirtschaftssender Bloomberg in New York gegeben. In den USA sind in der Regel hohe Schadenersatzsummen zu erzielen.

Die Deutsche Bank hat Schadenersatzforderungen zurückgewiesen. „Schadenersatzzahlungen können auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts München nicht verlangt werden“, heißt es in einer Erklärung. Das Gericht habe „zur Ursächlichkeit des Interviews für einen konkreten Schaden und zu dessen Höhe keine Feststellungen getroffen“.

Rückendeckung erhält die Bank von führenden Juristen, die die Feststellung der Schadenersatzpflicht der Deutschen Bank durch das Oberlandesgericht kritisieren. Peter Mülbert, Professor für Bank-, Kapitalmarkt- und Aktienrecht an der Universität Mainz findet „das Urteil in sich unschlüssig". Weitere Juristen sehen ebenfalls Widersprüche. Man könne nicht auf der einen Seite argumentieren, dass Breuer im Grunde keine Geheimnisse ausgeplaudert habe, andererseits aber die Deutsche Bank wegen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht verurteilen, so die Experten.

Das Gericht sieht es offenbar als erwiesen an, dass Breuer keine Geheimnisse verraten und auch nicht die Unwahrheit gesagt habe, als er in dem Interview über das Verhältnis der Banken zu Kirchs Imperium gesprochen hatte. „Ein Geheimnis der Beklagten hat der Beklagte nicht offenbart,“ heißt es in der Urteilsbegründung, die dem Handelsblatt vorliegt.

Weiter heißt es: „Die Tatsache, dass der Konzern des Klägers in ganz erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, war schon länger vor dem 4.2.2002 im allgemeinen Gespräch der Öffentlichkeit." In dem 44 Seiten langen Papier werden zahlreiche Zeitungs- und Magazinartikel angeführt, die die Schieflage des Konzerns belegen. „Breuer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt, auch wenn seine Äußerungen etwas unüberlegt und ruppig waren", sagt Experte Mülbert.

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