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Wirtschaft: Klage der Bundesregierung und vier betroffener Unternehmen gegen die Richtlinie haben gute Chancen

Das im vergangenen Jahr von der EU verhängte Tabakwerbeverbot hat möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) keinen Bestand. Aus diplomatischen Kreisen in Brüssel verlautete, die Klage der Bundesregierung und vier betroffener Unternehmen gegen die Richtlinie, die ab dem Jahr 2001 umgesetzt werden soll, habe gute Chancen.

Das im vergangenen Jahr von der EU verhängte Tabakwerbeverbot hat möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) keinen Bestand. Aus diplomatischen Kreisen in Brüssel verlautete, die Klage der Bundesregierung und vier betroffener Unternehmen gegen die Richtlinie, die ab dem Jahr 2001 umgesetzt werden soll, habe gute Chancen.

Deutschland will als einziges Mitgliedsland das erste europäische Werbeverbot gerichtlich zu Fall bringen. Da Tabakwerbung kaum grenzüberschreitend betrieben wird, habe die Direktive keine Relevanz für den Binnenmarkt. Für ein Verbot der Tabakwerbung aus gesundheitspolitischen Gründen fehle der EU die Regelungskompetenz. "Die Richter scheinen sich unsere Argumentation zu eigen zu machen", hieß es nun von deutscher Seite. Zwar wird ein Urteil erst im Verlauf des Jahres 2000 erwartet. Den deutschen Zeitungsverlagen drohen jedoch im Ausland schon jetzt Folgen des Werbeverbots. Großbritannien will Zeitungsanzeigen ab Dezember diesen Jahres verbieten. Damit dürften deutsche Presseerzeugnisse mit Tabakwerbung auf der Insel eigentlich nicht mehr verkauft werden. Die Niederlande sind ebenfalls dabei, die Richtlinie rasch umzusetzen. In Frankreich ist Tabakwerbung bereits seit Anfang der 90er Jahre verboten. Lediglich aus Opportunitätsgründen hat die französische Regierung bislang deutsche Zeitungen mit Zigarettenanzeigen an den Kiosken toleriert. Unabhängig vom Ausgang des Luxemburger Verfahrens sind einige Mitgliedsstaaten und Teile der Brüsseler Verwaltung offenbar entschlossen, auch gegen die Werbung für Alkohol, Automobile und sogar Kinderspielzeug regelungspolitisch vorzugehen.

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