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Die Pille kam auf den Markt, lange bevor Schering zu Bayer kam.

© ddp

Klage: Schering-Präparat macht Bayer Probleme

Dem Pharmakonzern Bayer drohen wegen eines Hormonpräparats von Schering aus den 70er Jahren möglicherweise Schadenersatzklagen. Ein Mann führt seine Missbildungen darauf zurück, dass seine Mutter das Medikament Duogynon nahm.

Berlin - Dem Pharmakonzern Bayer drohen wegen eines Hormonpräparats von Schering aus den 70er Jahren möglicherweise Schadenersatzklagen. André Sommer, ein Grundschullehrer aus Pfronten in Bayern, habe den Konzern wegen des Medikaments Duogynon verklagt, berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Zunächst wolle er Einsicht in firmeninterne Unterlagen erstreiten und dann Schadenersatz fordern. Knapp 30 Betroffene aus Deutschland und Großbritannien wollten sich anschließen.

Sommers Mutter hatte das Medikament eingenommen, darauf führt der 34-Jährige seine Missbildungen zurück. Seine Blase hatte außerhalb des Bauchraums gelegen, bis heute hat er einen künstlichen Blasenausgang. Das Magazin berichtet, „einige Experten“ sähen einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Duogynon bei Müttern und Behinderungen von Babys – Herzfehler, Wasserkopf, missgebildete Gliedmaßen und Geschlechtsorgane sowie offener Bauch. Allein in Deutschland solle es 1000 Fälle gegeben haben.

Das Unternehmen – ihm liegt die Klage noch nicht vor – geht davon aus, dass alle Ansprüche verjährt wären. Doch selbst wenn nicht – die Verteidigungslinie ist klar. So tragisch die Fälle seien, „sowohl wissenschaftlich als auch juristisch“ sei das Thema komplett aufgearbeitet worden, sagte ein Bayer-Schering-Sprecher am Sonntag auf Anfrage. „Eine Kausalität zwischen den Missbildungen und dem Produkt konnte hierbei nicht festgestellt werden. An diesem Erkenntnisstand hat sich bis heute nichts geändert.“ Frühere Zivilklagen scheiterten, Ermittlungen gegen den inzwischen von Bayer übernommenen Berliner Hersteller Schering wurden eingestellt.

Vertreten werden Sommer und 27 weitere Betroffene von dem Berliner Anwalt Jörg Heynemann. Er kennt sich mit Klagen gegen Pharmakonzerne aus. So konnte er bereits im Fall des Schmerzmittels Vioxx des US-Herstellers Merck & Co, das zu Herzproblemen geführt haben soll, Akteneinsicht erstreiten – allerdings bisher noch keinen Schadenersatz.

Für Heynemann hat sein neues Thema eine riesige Dimension. „Der Duogynon- Skandal und der Contergan-Skandal sind durchaus vergleichbar. In beiden Fällen ist der Zusammenhang zwischen Einnahme und Schädigung offensichtlich“, zitiert ihn der „Spiegel“. Der Konzern solle sich mit den Betroffenen an einen Tisch setzen, fordert er. Diese Äußerung spricht indes eher nicht für die Stärke seiner Rechtsposition. Moritz Döbler

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