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Wirtschaft: Kleinanleger: Klagen ohne Erfolg

Zu lange wurden Anleger von Vorständen an der Nase herumgeführt. Die Bilanzskandale in den USA und die Pleiten am Neuen Markt haben Parteien und Juristen aufgerüttelt.

Zu lange wurden Anleger von Vorständen an der Nase herumgeführt. Die Bilanzskandale in den USA und die Pleiten am Neuen Markt haben Parteien und Juristen aufgerüttelt. Anleger müssen besser geschützt werden. Und das bedeutet auch: Vorstände müssen für falsche Informationen haftbar gemacht werden können. Dafür sprach sich jetzt auch der 64. Deutsche Juristentag aus. Die Juristen fordern, dass auch das persönliche Vermögen der Vorstände nicht verschont bleiben dürfe. Die Schadensersatzpflicht solle für alle fehlerhaften Mitteilungen des Unternehmens gelten wie Ad-hoc-Mitteilungen, Zwischenberichte, Jahresabschlüsse, Aktionärsbriefe und Pressemitteilungen. Bisher können Anleger nur bei fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen klagen, und wiederum nur gegen die Unternehmen, nicht gegen die Vorstände. Sie treffen sich – als Anteilseigner an den Firmen – also letztlich mit einer Klage selber. Das soll sich bald ändern, versprechen CDU/CSU und SPD. Am weitesten wollen die Sozialdemokraten gehen und selbst bisher unübliche Sammelklagen für Anleger zulassen. hop

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