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Wirtschaft: Konkurs des Vulkanverbundes: Ehemalige Vorstandsmitglieder vor Gericht

Fast fünf Jahre nach dem Konkurs des Bremener Vulkanverbundes verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) von Montag an in dritter Instanz über eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Manager des Konzerns. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS).

Fast fünf Jahre nach dem Konkurs des Bremener Vulkanverbundes verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) von Montag an in dritter Instanz über eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Manager des Konzerns. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS). Sie wirft den Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Konkurs Veruntreuung von EU-Fördergeldern vor und verlangt Schadenersatz in Höhe von je 9,7 Millionen Mark. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten die Klage in den Vorinstanzen abgewiesen (Az.:II ZR 178/99). Das Urteil des zweiten Zivilsenates des BGH wird erst in einigen Wochen erwartet.

Die BvS ist die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die sämtliche Geschäftsanteile an zwei ehemaligen DDR-Betrieben gehalten hatte. 1992 hatte sie im Rahmen der Privatisierung der Betriebe einen Großteil der Anteile an die Bremer Vulkan Werft-Verbund AG veräußert. Zur Sanierung der ostdeutschen Firmen hatte sich der Vulkanverbund zu hohen Investitionen verpflichtet. Mit Hilfe der Bundesregierung waren für diesen Zweck EU-Beihilfen bereitgestellt worden, die ausschließlich zur Förderung ostdeutscher Werften bestimmt waren. Die BvS wirft den Managern unter anderem die Veruntreuung von Fördergeldern vor. So habe der Vorstand einen Teilbetrag der Mittel in Höhe von 194 Millionen Mark nicht zweckentsprechend verwendet. Der im Oktober 1995 ausbezahlte Betrag sei nicht in die Sanierung der ostdeutschen Werften geflossen, hieß es in den Klageschriften.

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