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KONTROLLE: Mehr Macht fürs Kartellamt

Die Missbrauchskontrolle ist eine klassische Kompetenz des Kartellamts, die im Zusammenhang mit den Energiekonzernen aber mittlerweile als zu schwaches Mittel empfunden wird. Immer dort, wo Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben, kann das Kartellamt etwa überhöhte Preise untersagen und Geldbußen verhängen.

Die Missbrauchskontrolle ist eine klassische Kompetenz des Kartellamts, die im Zusammenhang mit den Energiekonzernen aber mittlerweile als zu schwaches Mittel empfunden wird. Immer dort, wo Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben, kann das Kartellamt etwa überhöhte Preise untersagen und Geldbußen verhängen. Bislang muss das Kartellamt den Stromkonzernen nachweisen, dass sie Preise wegen ihrer Dominanz zu hoch ansetzen konnten. Weil sich dieses Verfahren als äußerst schwierig und aufwendig erwiesen hat, soll sich das nun ändern: Die Konzerne selbst müssten nach Vorstellung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) darlegen, dass ihre Preise gerechtfertigt und den tatsächlichen Produktionskosten angemessen sind. Das Gesetz soll noch Ende November in Kraft treten. Kritiker wenden ein, die Angaben seien wegen fehlender Marktanalysen derzeit kaum zu überprüfen. Andere geben zu Bedenken, den Stromkonzernen drohe keine Strafe, wenn sie immer im Gleichschritt mit Verweis auf den jeweils anderen die Preise erhöhen. Zudem bekämpfe das Gesetz mit den Preisen nur die Symptome der Marktmacht, nicht aber die Ursache, nämlich die Besitzverhältnisse. Vorzuziehen seien daher die Trennung von Netzen und Kraftwerken sowie die Abspaltung von Kraftwerken aus den Konzernen. nso

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