zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Korruption: Interview: "Die Staatsanwälte sehen heute genauer hin"

Andreas Wattenberg ist Anwalt für Wirtschafts-Strafrecht in der Berliner Sozietät Dombek Krause Lammer Wattenberg. Herr Wattenberg, Staatsanwälte nehmen immer öfter Führungskräfte ins Visier.

Andreas Wattenberg ist Anwalt für Wirtschafts-Strafrecht in der Berliner Sozietät Dombek Krause Lammer Wattenberg.

Herr Wattenberg, Staatsanwälte nehmen immer öfter Führungskräfte ins Visier. Sind die deutschen Manager kriminell geworden?

Nein. Der Eindruck trügt. Früher waren viele Delikte nicht strafbar, beispielsweise Vergehen gegen Insider-Regeln am Kapitalmarkt. Weil solche Vergehen heute verfolgt werden, sieht es so aus, als hätten kriminelle Verhaltensweisen stark zugenommen.

Bestechung ist doch schon immer verfolgt worden.

Der Vorwurf der Bestechlichkeit war früher beschränkt auf Amtsträger, also zumeist Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Soweit es um Bestechlichkeit von Angestellten in einem geschäftlichen Betrieb geht, ist dieser Tatbestand erst seit 1997 im Strafgesetzbuch geregelt. Zuvor war es lediglich über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) möglich, gegen Bestechlichkeit vorzugehen, und das auch nur auf Antrag des Geschädigten. Weil diese häufig nicht wollten, dass diese Vorgänge publik werden, ist es dann selten vor Gericht gekommen.

Das Problem, dass die Gerichte Einsicht in interne Unterlagen fordern, bleibt aber.

Richtig. Niemand stellt Strafantrag, wenn er fürchten muss, dass auch seine Geschäftsgeheimnisse ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Nach dem geltenden Recht können die Staatsanwälte aber bei Fällen von Bestechlichkeit von sich aus tätig werden, auch gegen den Willen der Betroffenen. Das ist ein wesentlicher Fortschritt. Und die letzten Jahre zeigen, dass die Strafverfolgungsbehörden sehr aktiv geworden sind.

Ist es jetzt riskant geworden, überhaupt noch einen Managementposten zu übernehmen?

So schlimm ist es nun auch wieder nicht. Aber es hat in der Vergangenheit einige Verfahren wegen des Vorwurfes der Untreue im Zusammenhang mit Kreditvergaben gegeben. Diese Verfahren wurden allerdings häufig eingestellt. Der Bundesgerichtshof hat nämlich zu recht festgestellt, dass es bei der Kreditvergabe immer ein Restrisiko für die Banken gibt, weil es eben deren Geschäft ist, Risiko zu tragen. Vorstände sind damit klar entlastet worden.

Als Falle erweisen sich häufig Nebenabsprachen der Manager mit ihren Unternehmen. Da wird dann unterstellt, dass im Geschäftsalltag schon mal ein Auge zugedrückt wird. Wie kann man sich davor schützen?

Leitende Angestellte sollten bei Abschluss ihres Arbeitsvertrages sehr genau darauf achten, dass alle Punkte klar geregelt sind - auch und insbesondere Sachleistungen neben dem Gehalt. Sonst kann es schnell passieren, dass ihnen Untreue zuungunsten des Unternehmens unterstellt wird, wenn mal etwas schief gelaufen ist. Das beste ist es also, wasserdichte Verträge auszuhandeln.

Herr Wattenberg[Staatsanwälte nehmen immer &]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false