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Wirtschaft: Krankengeld

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben bisher noch Anspruch auf Krankengeld (siehe nebenstehenden Bericht), wenn sie entweder zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind, stationär im Krankenhaus behandelt werden oder eine Vorsorge beziehungsweise Rehabilitationseinrichtung besuchen. Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer 70 Prozent seines Bruttolohns.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben bisher noch Anspruch auf Krankengeld (siehe nebenstehenden Bericht), wenn sie entweder zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind, stationär im Krankenhaus behandelt werden oder eine Vorsorge beziehungsweise Rehabilitationseinrichtung besuchen. Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer 70 Prozent seines Bruttolohns. Allerdings nicht unbegrenzt: innerhalb von drei Jahren nur maximal 78 Wochen lang. Eltern haben darüber hinaus Anspruch auf insgesamt 20 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr. Finanziert wird das Krankengeld bisher zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also paritätisch. Von diesem Prinzip wird nun erstmals in einem Sozialversicherungszweig abgewichen. Regierung und Opposition wollen die Beiträge ab 2007 den Arbeitnehmern allein aufbürden. Die gesetzlichen Kassen sollen dadurch rund fünf Milliarden Euro einsparen. cba

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