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Wirtschaft: Krankenkassen: Ärzte müssen Kassenpatienten gleich behandeln

Dörte Elß ist Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Kann man bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Preis gehen?

Dörte Elß ist Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Kann man bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Preis gehen?

Ja, denn 95 Prozent aller Leistungen, die die Kassen bieten, sind gesetzlich geregelt. Hier gibt es zwischen den Kassen keine Unterschiede. Hinzu kommen aber die "Kann-Leistungen" wie Mutter-Kind-Kuren oder Haushaltshilfen, die nicht von allen Anbietern bezahlt werden. Außerdem unterscheiden sich die Kassen beim Service, der Erreichbarkeit und bei Modellvorhaben wie Akupunktur und Homöpathie.

Dürfen Ärzte Patienten zurückweisen, weil sie Mitglieder einer billigen Kasse sind?

Im vergangenen Jahr haben viele Ärzte Mitglieder von Betriebskrankenkassen weggeschickt. Das liegt daran, dass die Pauschalen, die Betriebskrankenkassen in den Finanzierungstopf für die Honorare einzahlen, niedriger sind als die der Ersatzkassen oder AOKs. Obwohl dieses System noch immer besteht, hat sich die Situation in den Praxen normalisiert. Wir haben seit langem keine Beschwerden mehr bekommen. Im Gegenteil. Denn viele Betriebskrankenkassen bieten ihren Mitgliedern Modellprojekte, mit denen sie alternative Heilformen finanzieren. Inzwischen gibt es in einigen Arztpraxen Listen mit Krankenkassen, die etwa die Kosten für Akupunktur oder Homöopathie übernehmen. Und auf den Listen stehen auch viele Betriebskrankenkassen.

An wen können sich Patienten wenden, die Streit mit ihrem Arzt oder der Krankenkasse haben?

Sie können unsere Patienberatung einschalten. Wenn Sie sich über Ihren Arzt beschweren wollen, können Sie sich außerdem an die Beschwerdestelle der Ärztekammer wenden.

Kann man bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkass

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