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Wirtschaft: Krankenkassen: Tipps zum Wechsel

BeitragsstabilitätWer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte sich nicht nur an den aktuellen Tarifen orientieren. Denn die Versicherungsgesellschaft mit den niedrigsten Beiträgen muss auf Dauer nicht die günstigste sein.

Beitragsstabilität

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte sich nicht nur an den aktuellen Tarifen orientieren. Denn die Versicherungsgesellschaft mit den niedrigsten Beiträgen muss auf Dauer nicht die günstigste sein. Daher ist bei der Auswahl einer Krankenversicherung die Beitragsstabilität ein besonders wichtiges Kriterium. Konnte der Versicherer in der Vergangenheit seine Prämien stabil halten oder erhöhte er sie nur in kleinen Schritten, ist das ein Indiz für eine solide und sorgfältige Prämienkalkulation.

Rückkehr zur Gesetzlichen

Privatpatienten können nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenverischerung zurückkehren - die jüngste Gesundheitsreform der rot-grünen Regierung hat diese Möglichkeit weiter eingeschränkt. Seit dem 1. Juli 2000 können nicht mehr alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze von 6525 Mark brutto im Monat zurückfällt, wieder in einer gesetzlichen Kasse Mitglied werden. Für über 55-Jährige gilt: Einmal privat versichert, immer privat versichert, wenn sie in den vorangegangen fünf Jahren nicht mindestens die Hälfte der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Seitdem müssen die Privaten einen Standardtarif für Ältere ab 55 Jahren anbieten, die zuvor mindestens zehn Jahre bei ihnen versichert waren.

Selbstbehalt

Versicherte einer privaten Krankenkasse können meist die ersten 1000 Mark der jährlich anfallenden Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen. Dafür fallen dann die monatlichen Beitragszahlungen entsprechend niedriger aus. Für Selbstständige ist dies besonders interessant, für Angestellte weniger: Der Arbeitgeber trägt vom Selbstbehalt keine Mark, er zahlt nur den üblichen hälftigen Anteil der Versicherungskosten.

Regeln beim Vertragsabschluss

Bei chronischen Leiden oder langwierigen Krankheiten erheben private Krankenkassen einen Risikozuschlag, da der Kunde wahrscheinlich im Laufe seines Lebens höhere Kosten verursachen wird. Im Antragsformular fragen die Gesellschaften daher ganz genau nach Vorerkrankungen und Beschwerden. Wer hier mogelt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Im Verdachtsfall darf sich die Assekuranz bei früheren Versicherern und Ärzten erkundigen. Grundsätzlich kann der Kunde nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht hat der Antragsteller auch, wenn der Versicherer wegen Krankheit einen Prämienzuschlag verlangt oder eine Erkrankung vom Versicherungsschutz ausschließt.

Wechsel des Tarifs

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Kunden, innerhalb eines Unternehmens jederzeit in gleichartige, günstigere Tarife zu wechseln. Das Guthaben aus den angesammelten Alterungsrückstellungen wird dann auf den neuen Vertrag übertragen. Allerdings muss der Versicherer seine Kunden nur auf Anfrage über gleichartige Tarife infomieren. Ausgenommen sind seit vergangenem Jahr Versicherte ab 60 Jahren. Hier sind die Gesellschaften bei Beitragserhöhungen verpflichtet, bis zu zehn Alternativangebote vorzulegen - sofern gleichartige Tarife existieren.

Schutz im Ausland

Für die Krankheitskosten, Medikamente und das Krankenhaustagegeld kommen die privaten Versicherungen in der Regel in ganz Europa auf, ebenso für den Rücktransport nach Deutschland. Wer weiter reist, ist zwei Monate lang geschützt, dauert die Reise länger, sollte man gesondert mit der Gesellschaft über die Kostenübernahme verhandeln.

dro

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