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Die City BKK hatte viele chronisch kranke und alte Mitglieder. Die übrigen Kassen sind deshalb nicht sehr interessiert an ihnen.

© dpa

Krankenkassen: Wer City-BKK-Mitglieder abwimmelt, soll zahlen

Trotz gesetzlich garantierter Wahlfreiheit haben Krankenkassen versucht, Mitglieder der insolventen City BKK loszuwerden. Nach dem Ärger verschärft die Koalition Strafen für Kassenvorstände.

Mit härteren Strafen und einem vereinfachten Verfahren zum Kassenwechsel will die Koalition den Mitgliedern von Pleitekassen künftige Schikanen ersparen. „Es darf nicht dazu kommen, dass Versicherte zu Bittstellern werden“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Montag nach einem Treffen mit den Gesundheitspolitikern der Koalition. Das Fehlverhalten der Kassen sei so schwerwiegend gewesen, dass man nicht umhin gekommen sei, die Sanktionsmöglichkeiten der Kassenaufsicht zu erweitern, betonte der Minister. „Das fängt bei Geldstrafen an und geht bis hin zur Abberufung von Kassenvorständen.“

Wie berichtet waren Versicherte der bankrotten City BKK in Berlin und Hamburg bei der Suche nach einer anderen Kasse vielfach abgewimmelt oder an entlegene Geschäftsstellen verwiesen worden – trotz gesetzlich garantierter Wahlfreiheit. Nach mehrfachen Verwarnungen seien die Probleme nun offensichtlich zwar „nicht mehr so eklatant“, sagte Bahr. Gleichwohl habe es eine Woche gedauert, bis die Kassen ihr rechtswidriges Fehlverhalten abgestellt hätten.

Die bisherigen Ahndungsmöglichkeiten der Kassenaufsicht reichten nicht und dauerten auch zu lange, erklärte der Minister. Die Geldstrafen müssten schnell verhängt werden können und „spürbar“ sein. Auf ihre Höhe müsse sich die Koalition noch einigen. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung schlug 5000 Euro pro abgewimmeltem Versicherten vor. Gleichzeitig werde man die Möglichkeiten erweitern, Kassenvorstände bei Rechtsverstößen „in Regress“ zu nehmen, sagte Bahr.

Um den Betroffenen in Zukunft ähnliche Spießrutenläufe zu ersparen, will ihnen die Koalition zudem den nötigen Wechsel erleichtern. Bei künftigen Kasseninsolvenzen erhielten sie bereits mit dem Informationsschreiben über die bevorstehende Schließung ein Formular, auf dem sie ihre Wunschkasse nur noch anzukreuzen bräuchten. Das erleichtere den Wechsel enorm und vermeide Verunsicherungen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. Allerdings sei es traurig, dass der Gesetzgeber zum Eingreifen gezwungen gewesen sei. „Es ist und bleibt ein Skandal, dass wir überhaupt tätig werden müssen, weil Kassen eklatant rechtswidrig handeln und Patienten und alte Menschen so mies behandeln.“

Umgesetzt werden sollen die Änderungen mit dem bereits in Arbeit befindlichen Versorgungsgesetz. Sie kämen „so schnell wie möglich“, versicherte Bahr. Am Konstrukt des Risikoausgleichs für Kassen mit vielen alten und kranken Versicherten will die Koalition vorerst nichts ändern. Mehrere Krankenkassen hatten darüber geklagt, dass die höheren Kosten für Versicherte in Großstädten über den Gesundheitsfonds nur unzureichend berücksichtigt würden.

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