zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kritik an der Preisanhebung der Fluggesellschaften

Der von vielen großen Reiseveranstaltern angekündigte Kerosin-Zuschlag auf bereits gebuchte Pauschalreisen ist unzulässig. Zu diesem Schluss sind die Rechtsexperten der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen nach der Auswertung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gekommen.

Der von vielen großen Reiseveranstaltern angekündigte Kerosin-Zuschlag auf bereits gebuchte Pauschalreisen ist unzulässig. Zu diesem Schluss sind die Rechtsexperten der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen nach der Auswertung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gekommen. Vor allem Frühbucher seien von den Preisanhebungen betroffen, berichtetet die Zentrale am Donnerstag in Düsseldorf. Auf Familien kämen Nachforderungen von bis zu mehreren hundert Mark zu. Die Verbraucher-Zentrale rät allen, die bereits eine Reisebestätigung erhalten haben, den Zuschlägen zu widersprechen.

Unterdessen hat auch Europas größter Reiseveranstalter TUI Group in Hannover am Donnerstag die Einführung eines Kerosinzuschlags für Pauschalreisen angekündigt. Zuvor hatten bereits die C & N Touristic(Oberursel), die LTU (Düsseldorf) und die Frosch Touristik International (FTI/München) Aufschläge für Flug- und Pauschalreisen in diesem Sommer beschlossen. Die Unternehmen begründen den Zuschlag mit den stark gestiegenen Preisen von Öl und Flugbenzin.

"Ich gehe nicht davon aus, dass es sich ein Reiseunternehmen leisten kann, den Zuschlag nicht zu erheben", sagt der LTU-Sprecher Marco Dadomo. Ein Verzicht auf die Zusatzeinnahme würde seinen Konzern mit 80 Millionen bis 100 Millionen Mark im Jahr belasten. Der Condor-Neckermann Touristikkonzern C & N, Deutschlands Nummer zwei, hatte die finanzielle Belastung mit rund 60 Millionen Mark angegeben.

Bei der TUI sollen die Reisen, je nach Urlaubsziel, zwischen 25 und 66 Mark teurer werden. Allerdings erfolge der Zuschlag nur bei Pauschalflugreisen und nicht bei Reisen per Linienflug, wie sie die TUI-Tochter Airtours anbietet, sagte ein TUI-Sprecher. Die Zuschläge gelten für Buchungen vom kommenden Dienstag (25. Januar) an für Reisen, die vom 5. April an beginnen. Wenn Buchungen für Reisen ab diesem Datum schon mehr als vier Monate zurückliegen, will TUI die Zuschläge nachträglich erheben.

Zugleich hat die TUI als erster Reiseanbieter zusätzliche Gebühren in seinen Reisebüros eingeführt. Diese Buchungsgebühren von 20 Mark je Linienflug und fünf Mark je Bahnfahrkarte gelten nicht für Pauschalurlaubsreisen. Auch andere Reiseunternehmen hatten bereits Gebührenerhöhungen in ihren Reisebüros angekündigt. Als Grund werden die Provisionskürzungen von Fluggesellschaften und der Bahn für die Reisebüros genannt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false