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Beidseitig. Auch der Arbeitnehmer kann sich jederzeit entscheiden zu gehen.Foto: dpa

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Wirtschaft: Kündigung in der Probezeit Die Rechte

der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer A hatte sich in seinem neuen Job von Anfang an nicht wohlgefühlt. Er war dann aber doch überrascht, als der Arbeitgeber ihm mitten in der Probezeit kündigte.

„In so einem Fall sollten Arbeitnehmer kontrollieren, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist auch eingehalten hat“, erklärt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, beträgt die Frist zwei Wochen. Außerdem darf die Kündigung nicht erfolgen, ohne dass der Betriebsrat dazu angehört wurde. Die Probezeit geht fast jedem Arbeitsverhältnis voraus. Sie dient dazu, dass Arbeitgeber und -nehmer sich kennenlernen, bevor sie sich endgültig für eine längere Zusammenarbeit entscheiden. Oft ist die Probezeit drei Monate lang. Danach geht sie meist automatisch in eine unbefristete Anstellung über.

Während der ersten sechs Monate der Probezeit gilt noch nicht das allgemeine Kündigungsschutzgesetz. Deshalb kann der Arbeitgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen. Für den Arbeitnehmer gilt allerdings dasselbe.

„Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer wenig machen, wenn er während der Probezeit gekündigt wird“, erläutert Schütte. Von Vorteil sei immer, wenn der Arbeitnehmer vorab mit dem Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgeschriebene Frist von zwei Wochen vereinbart habe. „Wird der Arbeitnehmer dann gekündigt, hat er mehr Zeit, sich eine neue Stelle zu suchen.“ Ob Arbeitnehmer so etwas für sich vereinbaren können, hänge entscheidend davon ab, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer haben wolle.

Er empfiehlt außerdem, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass es ausgeschlossen ist, vor Vertragsbeginn zu kündigen. Diese Vereinbarung könne den Arbeitnehmer in einem besonderen Fall schützen.

Theoretisch sei es nämlich auch denkbar, dass ein Arbeitnehmer seine alte Stelle kündigt, um einen neuen Job anzutreten. Bevor er jedoch seine neue Stelle überhaupt angetreten hat, kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wieder, weil er in letzter Sekunde noch einen besseren Kandidaten gefunden hat.

Dann steht der Arbeitnehmer plötzlich ohne Arbeit da. Um dies zu verhindern, helfe eine Klausel im Arbeitsvertrag, die genau das ausschließe. dpa

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