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Wirtschaft: Kündigungsschutz

Bisher gilt: Arbeitet jemand länger als sechs Monate in einem Betrieb und gibt es in diesem Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte, darf ihm der Chef nur aus bestimmten Gründen kündigen. Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn entweder persönliche oder betriebsbedingte Gründe den Rausschmiss rechtfertigen.

Bisher gilt: Arbeitet jemand länger als sechs Monate in einem Betrieb und gibt es in diesem Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte, darf ihm der Chef nur aus bestimmten Gründen kündigen. Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn entweder persönliche oder betriebsbedingte Gründe den Rausschmiss rechtfertigen. Zu den persönlichen Gründen zählen schlechte Arbeit oder ständige Verspätungen, bei betriebsbedingten Kündigungen geht es um Rationalisierungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl in der Belegschaft nötig. Diese richtet sich in aller Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter und den Unterhaltspflichten. Wirtschaftsminister Clement möchte das geltende Kündigungsschutzgesetz jetzt lockern (Bericht auf dieser Seite), stößt damit aber auf Widerstand in der SPD. fth

LEXIKON

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