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Wirtschaft: Ladenschluss: Um 20 Uhr fällt per Gesetz die Türe zu

In Deutschland sind die Ladenöffnungszeiten durch das "Gesetz über den Ladenschluss" geregelt, das letztmalig 1996 geändert wurde. Den umstrittenen Bestimmungen zufolge dürfen Geschäfte von Montag bis Freitag maximal von sechs Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein.

In Deutschland sind die Ladenöffnungszeiten durch das "Gesetz über den Ladenschluss" geregelt, das letztmalig 1996 geändert wurde. Den umstrittenen Bestimmungen zufolge dürfen Geschäfte von Montag bis Freitag maximal von sechs Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Samstags ist spätestens um 16 Uhr Ladenschluss. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungsverbot für alle Geschäfte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an diesen Tagen jedoch der Verkauf von Bäckerwaren, Früchten, Blumen und Zeitungen erlaubt werden.

Das Gesetz erlaubt noch zahlreiche weitere Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen. So dürfen an den so genannten "Langen Samstagen" im Dezember vor Heiligabend alle Läden bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Bäckereien können werktags bereits ab 5.30 Uhr ihre Waren verkaufen. Auch für Tankstellen gilt eine Sonderregelung. Sie können den ganzen Tag über Waren anbieten. Kiosken werden an den Wochenenden großzügigere Öffnungszeiten gewährt.

Apotheken müssen sich ebenfalls nicht an die strengen Ladenschlussgesetze halten. Arzneimittel und ähnliche Produkte dürfen auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten verkauft werden.

Die Länder können die Ladenöffnungszeiten für Bahnhöfe sowie für Flug- und Fährhäfen weitgehend selbstständig regeln. Das Bundesgesetz definiert allerdings den Handlungsspielraum für Abweichungen von den generellen Vorschriften.

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