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Wirtschaft: Länder dürfen Luftverkehrsmarkt nicht abschotten EU-Gericht erklärt bilaterale Verträge mit USA für unzulässig

Brüssel (sce/ebe/HB). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Weg für eine Konsolidierung der europäischen Luftfahrtbranche frei gemacht.

Brüssel (sce/ebe/HB). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Weg für eine Konsolidierung der europäischen Luftfahrtbranche frei gemacht. Wie der EuGH gestern entschied, verstoßen die bilateralen Luftverkehrsabkommen von Deutschland und sieben weiteren EUMitgliedstaaten mit den USA (Open-Sky-Abkommen) gegen das Gemeinschaftsrecht. Die darin enthaltenen nationalen Schutzklauseln verletzen die Niederlassungsfreiheit und sind daher mit den EU-Gesetzen nicht vereinbar. Die EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio sagte, Fusionen der Airlines seien nun leichter möglich: „Langfristig werden wir in Europa nur noch wenige überlebensfähige Fluggesellschaften haben." Die Spanierin will sich von den 15 EU-Verkehrsministern noch 2002 ein Mandat für Verhandlungen mit Washington über ein neues, einheitliches Luftverkehrsabkommen geben lassen.

Die in den bilateralen Open-Sky-Abkommen verankerte Bindung der Start- und Landerechte an die Eigentumsverhältnisse hatte eine Sanierung der europäischen Airlines bislang blockiert. Mehrere Zusammenschlüsse waren an der Tatsache gescheitert, dass mit der Übertragung von Aktienmehrheiten an ausländische Eigentümer auf den attraktiven Transatlantik-Routen Start- und Landerechte verloren gegangen wären. Nach Angaben von de Palacio hat das Urteil zur Folge, dass "ab sofort" jede EU-Fluggesellschaft das Recht hat, für jeden Flughafen der Gemeinschaft Landerechte Flugrechte in den USA zu beantragen.

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