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Wirtschaft: Längere Probezeit für Azubis geplant

Berlin – Rot-Grün und die Union haben sich auf eine Reform der Berufsausbildung verständigt. Danach sollen Jugendliche auch dann einen Gesellenbrief erwerben können, wenn sie ihre Ausbildung nicht in einem Betrieb, sondern an der Berufsschule machen.

Berlin – Rot-Grün und die Union haben sich auf eine Reform der Berufsausbildung verständigt. Danach sollen Jugendliche auch dann einen Gesellenbrief erwerben können, wenn sie ihre Ausbildung nicht in einem Betrieb, sondern an der Berufsschule machen. Für kleine Betriebe soll es einfacher werden, einen Lehrling auch im Verbund auszubilden. Die Probezeit der Azubis wird von drei auf vier Monate verlängert. Die Lehre soll außerdem stärker in Stufen organisiert werden.

Bislang sind Stufenausbildungen der Ausnahmefall. Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Uwe Schummer sind nur acht Prozent der insgesamt 360 Berufsbilder gestuft, künftig sollen es gut 30 Prozent sein. Dies sei angesichts von 1,3 Millionen Schulabgängern ohne Berufsausbildung bei den Unter-30-Jährigen sinnvoll. Auch der SPD-Bildungsexperte Willi Brase sieht darin „eine Möglichkeit, die Schwächeren ein Stück weiter mitzunehmen“.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigte sich enttäuscht. DIHK-Experte Geerd Woortmann sagte dem Tagesspiegel, es bleibe die „psychologische Hemmschwelle“, wenn die Ausbildungsverträge nach wie vor für einen längeren Zeitraum abgeschlossen würden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Jugendlichen einen Vertrag über die volle Lehrzeit abschließen – in der Regel also drei Jahre. Sie können die Ausbildung aber bereits nach zwei Jahren abbrechen und haben dann trotzdem einen Abschluss in der Tasche.

Die IG Metall kritisierte die Novelle als „faulen Kompromiss“. Es sei aber positiv, dass die Arbeitgeberverbände sich nicht mit ihrer Forderung nach einer generellen Absenkung der Ausbildungsvergütungen hätten durchsetzen können. Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag verschiedet und soll spätestens im Mai in Kraft treten – also rechtzeitig vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres im Herbst. Dafür ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Das Berufsbildungsgesetz war zuletzt 1977 novelliert worden.

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