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Wirtschaft: Landesbanken-Streit: Bewegung im Beihilfestreit mit Brüssel

Wenn Gerhard Schröder heute am Rande der Sitzung der EU-Kommision in Brüssel mit Kommissionspräsident Romano Prodi zusammentrifft und die wettbewerbswidrigen Beihilfen für die Landesbanken zur Sprache kommen, kann der Kanzler Kompromissbereitschaft vermelden. Die Öffentlich-Rechtlichen sind die ewigen Spekulationen um die Perpektiven der eigenen Zunft leid.

Wenn Gerhard Schröder heute am Rande der Sitzung der EU-Kommision in Brüssel mit Kommissionspräsident Romano Prodi zusammentrifft und die wettbewerbswidrigen Beihilfen für die Landesbanken zur Sprache kommen, kann der Kanzler Kompromissbereitschaft vermelden. Die Öffentlich-Rechtlichen sind die ewigen Spekulationen um die Perpektiven der eigenen Zunft leid. Langsam aber sicher schadet der Dauerstreit mit Brüssel um die Haftungsgrundlagen deutscher Landesbanken dem Geschäft. Aus Angst vor größerem Imageschaden drängt die Dachorganisation der deutschen Landesbanken und Sparkassen, der Deutsche Giro-und Sparkassenverband (DSGV), jetzt auf eine schnelle Einigung. Rechtsklarheit soll her. Das Tagesgeschäft verpflichtet.

Früher als erwartet sieht sich der Verband gezwungen, mit der EU-Kommission über die öffentlichen Sicherheiten zu verhandeln. Damit man in Brüssel mit einer Stimme spricht, wurde Anfang der Woche mit Akribie an einem einheitlichen Konzept gefeilt, hinter dem auch die Gewährträger - in der Regel Vertreter regionaler Sparkassenverbände und der jeweiligen Bundesländer - geschlossen stehen können. Basis des Konzeptes ist ein Eckpunktepapier, das der Hauptausschuss des DSGV, dem auch die Chefs aller zwölf Landesbanken angehören, am vergangenen Donnerstag einstimmig beschlossen hatte. Das Verbandskonzept sieht vor, dass die zwölf Landesbanken künftig ohne die Gewährträgerhaftung (Vgl. Kasten) im Markt auskommen müssen. Alternativ ist die Aufstockung des eigenen Haftungsfonds in der Diskussion. Die Anstaltslast mit ihrer unbeschränkten Zuschusspflicht soll "modifiziert" werden. Außerdem will der Verband auch die Situation der Sparkassen erörtern. Die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts allerdings steht nicht zur Disposition.

Der Sparkassenverband steht unter Druck, seitdem die Europäische Bankenvereinigung im Dezember 1999 bei der EU-Kommission eine Beihilfebeschwerde gegen das System von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eingelegt hat und damit an den Fundamenten des öffentlich-rechtlichen Bankwesens rüttelt. Die Privatbanken fühlen sich gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen benachteiligt, weil die durch die öffentlichen Sicherheiten am Markt besser dastehen und sich billiger refinanzieren können. Ein gesetzeswidriger Wettbewerbsvorteil, finden die Privaten, und verlangen den Abschied von unbefristeten Staatsgarantien. Den Hinweis der Öffentlich-Rechtlichen auf ihren gesetzlichen Auftrag lassen die Privaten nicht gelten. Ihr Argument: Es gibt keinen öffentlichen Auftrag, der das staatliche Haftungssystem rechtfertigen könne.

Wiederholt hatte die EU-Kommission klar gestellt, dass man einen eigenen Vorschlag der Deutschen zur Lösung ihres Beihilfenproblems erwarte. Andernfalls muss Brüssel selber aktiv werden, um keine Untätigkeitsklage der Bankenvereinigung zu risikieren. Wird keine deutsche Lösung präsentiert, würde Anfang nächsten Jahres ein formelles Beihilfeprüfverfahren eröffnet, dessen Konsequenzen nicht absehbar sind. Mit einem eigenen Angebot hingegen könnte die Bundesregierung als Verhandlungspartner Brüssels auf die Entwicklung Einfluss nehmen. Politisch unwillkommene Radikallösungen könnte sie dann vermeiden. Vor allem die Regionalpolitiker halten am Zugriff auf die Sparkassen fest, um ein traditionelles Förderinstrument zu behalten.

In den vergangenen Wochen hat sich der Beihilfenstreit zugespitzt, weil unabhängig von dem drohenden Prüfverfahren in Sachen Gewährträgerhaftung und Anstaltslast auch noch kräftig über die Zukunft der Westdeutschen Landesbank (WestLB) gestritten wird und sich Angst vor einem Präzedenzfall eingeschlichen hat. Bereits vor sieben Jahren hatte der Bundesverband der deutschen - privaten - Banken die Eingliederung von staatlichem Wohnungsbauvermögen zu nicht marktkonformen Zinsen bei der WestLB und sechs weiteren Landesbanken in Brüssel als wettbewerbsverzerrend moniert. Bis heute ist das Kriegsbeil in diesem Fall nicht begraben. Seit Anfang November aber zeichnet sich eine revolutionäre Lösungsvariante ab. Die nordrhein-westfälische CDU brachte den progressiven Vorschlag an die Öffentlichkeit. Demnach soll die WestLB in eine private Geschäftsbank und eine öffentlich-rechtliche Förderbank aufgeteilt werden: Eine Einzelfall-Lösung, die kein verbindliches Muster für andere Landesbanken darstellt, aber Entspannung in den Dauerstreit mit Brüssel bringen soll. Mit der SPD ist man sich offenbar auch einig. Ministerpräsident Wolfgang Clement ist fest entschlossen, zu handeln. Bis 2002 soll die Neuaufstellung abgeschlossen sein. Über die Sparkassen allerdings - durch das traditionelle Regionalprinzip zur Versorgung der Bürger und des Mittelstands verpflichtet - wird Clement nicht mit sich reden lassen. Freilich stehen die Sparkassen generell auch nicht im Blickpunkt der EU-Wettbewerbsbehörde. Das Regionalprinzip wird durch die Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts nicht tangiert.

Martina Ohm

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