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Wirtschaft: Laut Rechnungshof "Auslagerung nicht erforderlich" - Kritik an der Studie von Andersen Consulting

Der Bundesrechnungshof hat sich gegen die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplante Ausgliederung der Schuldenverwaltung des Bundes ausgesprochen. In einer Stellungnahme der Behörde für den Haushaltsausschuss heißt es, die Auslagerung von Aufgaben in eine Gesellschaft privaten Rechts sei "nicht erforderlich".

Der Bundesrechnungshof hat sich gegen die von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplante Ausgliederung der Schuldenverwaltung des Bundes ausgesprochen. In einer Stellungnahme der Behörde für den Haushaltsausschuss heißt es, die Auslagerung von Aufgaben in eine Gesellschaft privaten Rechts sei "nicht erforderlich". Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, man werde trotz der Kritik des Bundesrechnungshofes an dem Versuch festhalten, die Schuldenverwaltung zu optimieren. Man befinde sich mitten in einem Abstimmungsprozess.

Der Bundesrechnungshof kritisierte vor allem die Studie der Unternehmensberatung Andersen Consulting, auf der Eichels Überlegungen basieren. Die Behörde halte "das Gutachten nicht für ausreichend, um eine Entscheidung zur Auslagerung" der Schuldenverwaltung in eine Schulden-GmbH zu treffen. Die Berechnungen der Nutzenpotenziale seien idealtypisch und methodisch fragwürdig. Die im Gutachten genannte Einsparmöglichkeit von jährlich 1,4 Milliarden Mark vom zwölften Jahr der Ausgliederung an sei lediglich hypothetisch: "Die mit dieser Methode errechneten möglichen Einsparungen könnten genauso gut andere Summen betragen."

Eichel hatte die Auslagerung des Schuldenmanagements Mitte Februar angekündigt und den Schritt unter anderem mit der zu erwartenden Einsparung bei den Zinszahlungen begründet. Auch sei die Kompetenzverteilung auf die Bundesschuldenverwaltung, das Finanzministerium und die Bundesbank, die gemeinsam die 1,5 Billionen Mark Schulden des Bundes verwalten, nicht mehr zeitgemäß. Ferner sei es schwierig, angesichts der Gehaltsunterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfahrene Mitarbeiter zu finden.

Dieser Argumentation widerspricht der Bundesrechnungshof. Das Bundesministerium solle besser versuchen, die Kreditaufnahme zu optimieren, um auf den verschärften Wettbewerb zwischen den staatlichen Emittenten im Euroraum zu reagieren. Eine Auslagerung der Aufgaben sei dazu nicht erforderlich. Man könne sich auch ohne eine "bloße Organisationsprivatisierung den externen Sachverstand sichern". Zudem müssten auch bei einer Ausgliederung die maßgeblichen Entscheidungen zu Fragen des Schuldenmanagements weiterhin im Steuerungsreferat des Ministeriums getroffen werden. Bei einer Auslagerung würde jedoch qualifiziertes Personal abwandern.

Der Bundesrechnungshof bezweifelt zudem den vom Gutachten erwarteten Nutzen einer privatisierten Schuldenverwaltung bei Swapgeschäften und dem aktiven Management von Swaps und anderen Zinsderivaten. Bei einem so genannten Swap wird zumeist ein Wertpapier gegen ein anderes getauscht. Damit seien auch Zinsänderungsrisiken verbunden, die "den möglichen Nutzen vermindern oder - ohne entsprechende Gegengeschäfte - aufzehren und zu Verlusten führen können." Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, man nehme die Kritik des Rechnungshofs zur Kenntnis. Das Andersen-Gutachten stelle nicht das Ende der Diskussion dar. Berichterstatter des Haushaltsausschusses wollen das Papier des Rechnungshofes am heutigen Donnerstag beraten, hieß es im Bundestag. Wann es in den Haushaltsausschuss komme, stehe noch nicht fest.

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