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Leerverkäufe: Gesetzlich verbieten

Die Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe offenbar ganz verbieten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die Agentur Reuters berichtet.

Die Bundesregierung will ungedeckte Leerverkäufe offenbar ganz verbieten. Das geht aus einem Gesetzentwurf

hervor, über den die Agentur Reuters berichtet. In der Vorwoche hatte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht Bafin ungedeckte Leerverkäufe der Aktien von zehn deutschen Finanzkonzernen sowie europäischen Staatsanleihen untersagt – zunächst für ein Jahr. Das rief auch Kritik hervor. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen Investoren Aktien oder Anleihen, die sie nicht besitzen. Sie besorgen sich die Papiere, kurz bevor sie dem Käufer übergeben werden müssen. Ist der Kurs inzwischen gefallen, verdient der Leerverkäufer an der Differenz. Die Politik macht solche Instrumente für starke Kursschwankungen verantwortlich. Laut Entwurf will die Regierung ungedeckte Leerverkäufe mit allen Aktien verbieten. Auch viele

Derivate, mit denen man auf den Verlauf des Eurokurses wetten kann, sollen untersagt werden. mirs

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