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Wirtschaft: Lexikon: Börsen-Kontrolle

In der Bundesrepublik ist die Börsenaufsicht (siehe Seite 18) Sache der Länder. Die Frankfurter Börse, als die größte Börse, wird von den hessischen Landesbehörden beaufsichtigt.

In der Bundesrepublik ist die Börsenaufsicht (siehe Seite 18) Sache der Länder. Die Frankfurter Börse, als die größte Börse, wird von den hessischen Landesbehörden beaufsichtigt. Diesen obliegt sowohl die Rechts- als auch die Handelsaufsicht. Die Handelsaufsicht umfasst neben dem Börsenhandel die Börsenteilnehmer und die elektronischen Handels-und Abwicklungssystme. Daneben gibt es im Rahmen der Selbstverwaltung Handelsüberwachungsstellen der Börsen. In der Praxis wird die Kontrolle des Handelsgeschehens von der Handelsüberwachungsstelle wahrgenommen, die wiederum von der Börsenaufsichtsbehörde überwacht wird. Schließlich gibt es seit 1994 das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das sich um die Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes kümmert. Seine Aufgabe ist es beispielsweise Insiderhandel aufzudecken.

dr

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