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Wirtschaft: Lexikon: Fach- und Teillose

Die Bundesvergabeordnung sieht vor, dass öffentliche Aufträge möglichst kleinteilig ausgeschrieben werden, unterteilt in Fach- und Kleinlose. Weil die Stückelung einer Auschreibung dem Auftraggeber aber mehr Arbeit verursacht, als wenn er einen Auftrag an einen einzigen Unternehmer vergibt, richten sich viele Ausschreibungen besonders im Baugewerbe an Generalunternehmen.

Die Bundesvergabeordnung sieht vor, dass öffentliche Aufträge möglichst kleinteilig ausgeschrieben werden, unterteilt in Fach- und Kleinlose. Weil die Stückelung einer Auschreibung dem Auftraggeber aber mehr Arbeit verursacht, als wenn er einen Auftrag an einen einzigen Unternehmer vergibt, richten sich viele Ausschreibungen besonders im Baugewerbe an Generalunternehmen. Diese Firmen vergeben dann wiederum einzelne Aufträge an Subunternehmen - in aller Regel kleine Handwerksbetriebe, die die Facharbeiten ausführen ( siehe Bericht ).

Um direkt mit dem Auftraggeber verhandeln zu können und nicht mehr vom Wohlwollen des Generalunternehmers abzuhängen, fordern die Berliner Handwerksbetriebe, dass die Ausschreibungen gestückelt werden. Die Ausschreiber, die nicht in Fach- und Teillose aufteilen, sollen mit einer Disziplinarstrafe belegt werden.

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