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Wirtschaft: Lexikon: Fusionskontrolle

Planen Unternehmen eine Fusion, besteht die Gefahr, dass sie dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und der Wettbewerb darunter leidet. Deshalb müssen Fusionen von den Kartellbehörden genehmigt werden, die Bedingungen für eine Zustimmung stellen können - zum Beispiel den Verkauf von Tochterfirmen.

Planen Unternehmen eine Fusion, besteht die Gefahr, dass sie dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und der Wettbewerb darunter leidet. Deshalb müssen Fusionen von den Kartellbehörden genehmigt werden, die Bedingungen für eine Zustimmung stellen können - zum Beispiel den Verkauf von Tochterfirmen. Je nach Größenordnung obliegt die Kontrolle unterschiedlichen Institutionen. In der Regel prüfen die nationalen Kartellbehörden - in Deutschland das Bundeskartellamt - eine Übernahme. Bei Großfusionen ist das oberste Kontrollorgan die EU-Kommission. Sie prüft, wenn die Fusion Auswirkungen auf mehr als ein EU-Mitglied hat und der neue Konzern mehr als zehn Milliarden Mark Umsatz macht. Das gilt auch dann, wenn der Sitz der Unternehmen außerhalb der EU liegt.

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