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Wirtschaft: Lexikon: Sozialplan

Wenn Unternehmen in großem Umfang Stellen abbauen wollen, wie derzeit die Commerzbank oder Opel, ist schnell von einem Sozialplan die Rede ( siehe Bericht ). Damit ist ein kompliziertes Verfahren zur Minderung sozialer Ungerechtigkeiten bei den Entlassungen gemeint.

Wenn Unternehmen in großem Umfang Stellen abbauen wollen, wie derzeit die Commerzbank oder Opel, ist schnell von einem Sozialplan die Rede ( siehe Bericht ). Damit ist ein kompliziertes Verfahren zur Minderung sozialer Ungerechtigkeiten bei den Entlassungen gemeint. Das Verfahren setzt ein, wenn die Schwelle zu "Massenentlassungen" erreicht ist, also innerhalb von 30 Kalendertagen 30 oder mehr Beschäftigte abgebaut werden. Der Arbeitgeber ist nach Paragraph 17 Kündigungsschutzgesetz verpflichtet, vorher dem Arbeitsamt von seinen Entlassungsplänen in Kenntnis zu setzen und außerdem den Betriebsrat umfassend zu informieren. Mit dem Betriebsrat muss der Arbeitgeber dann Möglichkeiten beraten, Entlassungen zu vermeiden oder deren Folgen zu lindern. Das beinhaltet neben Kündigungen auch Aufhebungsverträge. Lediglich fristlose Kündigungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

mic

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