zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Liberale wollen Antrag in den Bundestag einbringen - Mehr Macht für die Betriebsräte

Die FDP will das deutsche Tarifrecht grundlegend reformieren und die Macht der Tarifvertragsparteien - also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden - per Gesetzesänderung beschneiden. Nur Unternehmer und Betriebsräte, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Partei, Rainer Brüderle, am Freitag in Berlin, könnten praxisnah über die wirtschaftliche Situation vor Ort entscheiden und Tarifvereinbarungen treffen, die sowohl dem Unternehmen als auch dem Arbeitsmarkt zugute kommen.

Die FDP will das deutsche Tarifrecht grundlegend reformieren und die Macht der Tarifvertragsparteien - also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden - per Gesetzesänderung beschneiden. Nur Unternehmer und Betriebsräte, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Partei, Rainer Brüderle, am Freitag in Berlin, könnten praxisnah über die wirtschaftliche Situation vor Ort entscheiden und Tarifvereinbarungen treffen, die sowohl dem Unternehmen als auch dem Arbeitsmarkt zugute kommen. Aus diesem Grund wird die FDP einen Antrag zur Änderung des deutschen Tarifvertragsrechtes in den Bundestag einbringen.

Für die FDP steht fest: "Eine Ursache für die dramatisch hohe Arbeitslosigkeit ist die fehlende Flexibilität des Flächentarifvertrages." In fast allen Branchen, kritisierte Brüderle, orientierten sich die Tarifverträge an der wirtschaftlichen Kraft von Großunternehmen. "Die Mehrzahl der Betriebe kann solche Standards aber nicht bezahlen." Deshalb würde schon jetzt viele Unternehmen versuchen, die Möglichkeiten von Betriebsvereinbarungen zu nutzen. "Unternehmer und Betriebsräte treffen massenhaft Vereinbarungen, die an Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorbei laufen." Dennoch würde dieser Weg noch viel zu selten beschritten, weil diese so genannten Öffnungs- und Härtefallklauseln von den Unternehmen verlangen, ihre Notsituation offen zu legen. "Klar, dass Betriebe, die im Wettbewerb stehen, davor zurück schrecken", sagte Brüderle.

In ihrem Antrag zur Reformierung des Tarifrechtes verlangt die FDP deshalb

die Möglichkeit für Betriebsräte und Unternehmer, Betriebsvereinbarungen zu schließen, wenn mindestens 75 Prozent der Mitarbeiter dem zustimmen. Bisher verbietet das Betriebsverfassungsgesetz Betriebsräten im Grundsatz, tarifliche Kernthemen wie Lohn und Arbeitszeit zu regeln.

Die Nachwirkungszeit für Tarifvereinbarungen, die im Tarifvertragsgesetz geregelt ist, muss verkürzt werden. Wenn Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband austreten, dürfen die Bedingungen des Manteltarifvertrages nur noch ein Jahr und nicht - wie bisher - bis zum Auslaufen des Tarifvertrages nachwirken. Für Entgelttarife soll die Nachwirkung auf sechs Monate begrenzt werden.

Das Günstigkeitsprinzip im Gesetz muss verändert werden. Als arbeitsplatzsichernd soll anerkannt werden, wenn ein Arbeitnehmer auf Lohn verzichtet oder länger arbeitet, um damit seinen Arbeitsplatz zu retten. 75 Prozent der Mitarbeiter eines Betriebes müssen dem zustimmen.

Das Ziel, Beschäftigung zu fördern und sie zu erhalten, muss in das Tarifvertragsgesetz aufgenommen werden, um den Druck der Tarifparteien und der Arbeitsgerichte zu erhöhen, ihre Abschlüsse beziehungsweise richterlichen Entscheidungen stärker an den Bedingungen des Arbeitsmarktes auszurichten.

asi

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false