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Lokführer: Warnstreiks wieder erlaubt

Die Lokführer dürfen wieder streiken. Das Mainzer Arbeitsgericht hob das bundesweite Verbot für Warnstreiks bei der Bahn im Güter-, Regional- und Fernverkehr wieder auf. Fahrgäste müssen in den nächsten Tagen dennoch keine Verzögerungen fürchten.

Die Lokführergewerkschaft GDL darf wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Mainzer Arbeitsgericht hob das bundesweite Verbot für die Warnstreiks bei der Bahn im Güter-, Regional- und Fernverkehr auf. Damit setzte sich die GDL erfolgreich mit drei Widersprüchen gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung zur Wehr. Das Gericht hatte am vergangenen Dienstag zunächst der Deutschen Bahn Recht gegeben und den Arbeitskampf als unzulässig bezeichnet.

Nach GDL-Angaben sind nach der ersten Mainzer Gerichtsentscheidung beanstandete Abschnitte aus dem GDL-Entwurf für einen Tarifvertrag für das Fahrpersonal herausgenommen worden. "Wir haben alles, was der Friedenspflicht unterliegt, rausgenommen", sagte der GDL-Vorsitzende Manfred Schell. Er unterstrich, dass die GDL einen "eigenständigen Tarifvertrag", mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten für das Fahrpersonal anstrebe.

Streikziele geändert

Dementsprechend hieß es nun in der Begründung der Gerichtsentscheidung, dass sich die nun verworfene Entscheidung vom Dienstag nur auf die damals vorgetragenen Streikziele bezogen habe. Mittlerweile gebe es andere Streikziele, die die GDL noch nicht zu einem Inhalt eines Arbeitskampfes gemacht habe, so die Richterinnen.

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen hatte die Gewerkschaft vergangenen Dienstag zum zweiten Mal bundesweit den Bahnverkehr mit Warnstreiks stark beeinträchtigt.

Trotz der Entscheidung  müssen Fahrgäste der Bahn in den kommenden Tagen nicht mit erneuten Warnstreiks der Lokführer rechnen. Nach der Vertagung der Tarifverhandlungen von Bahn und Lokführergewerkschaft auf Donnerstag wollen beide Seiten zunächst in Arbeitsgruppen weiter eine Lösung suchen. Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell bekräftigte, dass es bis Donnerstag keine neuen GDL-Aktionen geben solle. (mit dpa)

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