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Lustreisen-Affäre: Anwälte fordern Freisprüche

Im VW-Korruptionsprozess um Lustreisen und unerlaubte Sonderzahlungen sind die beiden Angeklagten Klaus-Joachim Gebauer und Klaus Volkert von ihrer Unschuld überzeugt. Über ihre Anwälte plädieren die ehemaligen VW-Mitarbeiter auf Freispruch und schieben die Schuld auf Peter Hartz.

Im Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht  fordern der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und der Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer für sich Freisprüche in den wichtigsten Anklagepunkten. Sollte das Gericht anderer Ansicht sein und sie dennoch verurteilen, so erbeten sie sich wenigstens geringe Strafen.

Kein Druck auf Hartz

Volkert hat sich entgegen den Anklagevorwürfen keiner Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, sagt einer seiner drei Anwälte. Die Frage eines Arbeitnehmers nach mehr Gehalt kann einen solchen Vorwurf nicht begründen. Die Sonderzahlungen in Höhe von rund zwei Millionen Euro binnen zehn Jahren sind erfolgt, ohne dass Volkert Druck auf Hartz ausgeübt hat.

Die Anklage wirft Volkert vor, auf die Zahlungen gedrängt und Hartz damit angestiftet zu haben. Seine Verteidigung argumentiert, der Betriebsratsvorsitzende eines so großen Unternehmens wie VW steht auf der Stufe eines Top-Managers und hat damit auch Anspruch auf ein entsprechendes Gehalt. "Der Vorstand hätte sich nicht leisten können, ihn zu verlieren", behaupten seine Anwälte.

Kritik an Braunschweiger Richtern

Als Begünstigter "wird er vom Hof gejagt, aber nicht für Jahre einsperrt." Volkert sei sein Geld wert gewesen. Was den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz angeht, kann Volkert nicht der Täter sein.  Sein Verteidiger Johann Schwenn argumentiert: "Es fehlt am Anstiftungstatbestand". Peter Hartz hatte im eigenen Prozess ein volles Geständnis abgelegt und ist nach einer Absprache mit dem Gericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Volkerts Verteidiger kritisieren das Urteil gegen Peter Hartz und sehen die ihm zur Last gelegte schwere Untreue als nicht gegeben an. Hartz hat sich auf den Deal vor Gericht nur eingelassen, um die Erörterung von Lustreisen und die eigene Inanspruchnahme von Prostituierten in öffentlicher Verhandlung zu vermeiden, sagten die Anwälte vor dem Braunschweiger Landgericht.

Staatsanwaltschaft bleibt hart

Eben die Strafkammer, die im Hartz-Prozess urteilte, führt nun auch das zweite große VW-Korruptionsverfahren. Die Kammer hat aber im Lauf der Verhandlung durchblicken lassen, dass sie eine Verurteilung von Volkert nur wegen Beihilfe zur Untreue statt Anstiftung auch für denkbar hält. Die Staatsanwaltschaft dagegen hält am ursprünglichen Vorwurf fest und fordert für Volkert drei Jahre und neun Monate Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Auch Klaus-Joachim Gebauer gibt an, die Lustreisen für Betriebsräte ausschließlich auf Anweisung von Hartz organisiert und abgerechnet zu haben. Sein Verteidiger Wolfgang Kubicki bestreitet den Vorwurf der Untreue gegen Gebauer. Er räumt lediglich die Beihilfe zur Begünstigung von Betriebsräten durch die Organisation der Lustreisen ein. In diesem Anklagepunkt plädiert er auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Gebauer "vor der Altersarmut“

Kubicki argumentiert, mit der Gebauer zur Last gelegten Bezahlung von Bordellbesuchen und die anschließenden Abrechnung über das Spesenkonto 1860 hat sein Mandant "die Weisungen des für ihn zuständigen Personalvorstandes Peter Hartz befolgt", da für Gebauer auch kein Grund vorlag, "den von Hartz erteilten Auftrag zu hinterfragen", die Betriebsräte bei Laune zu halten.

Zudem verweist Kubicki auf die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten: "Die Aufdeckung und Abschaffung des VW-Systems ist nur durch die Aussagen Gebauers möglich gewesen". Gebauer ist seit Bekanntwerden der Affäre arbeitslos und steht jetzt laut Kubicki "vor der Altersarmut". Die Anklage fordert für ihn eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. An diesem Freitag soll das Urteil gesprochen werden. (iba/afp/dpa)

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