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Machtkampf um Volkswagen: "Der VW-Konzern muss selbstständig bleiben"

Im Machtkampf mit Porsche um Einfluss bei Volkswagen will Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff die 20-prozentige Beteiligung des Landes am Wolfsburger Konzern verteidigen. Er bekräftigt vor der VW-Hauptversammlung in der kommenden Woche , dass Europas größter Autobauer selbstständig bleiben muss.

Mit Blick auf die Pläne von Großaktionär Porsche kündigte Wulff (CDU) an: "Wir werden alles dafür tun, eine Verlagerung des Konzernsitzes Wolfsburg, eine Zerschlagung oder eine vollständige Eingliederung des Konzerns in eine Porsche-Holding zu verhindern. Der VW-Konzern muss selbstständig bleiben." Das Auftreten von Porsche gehe "übers Ziel hinaus".

Porsche will bei der VW-Hauptversammlung am 24. April in Hamburg mit einer Satzungsänderung den Einfluss des Landes Niedersachsen bei VW verringern. Nach dem Willen des Sportwagenbauers soll die für wichtige Entscheidungen auf der Hauptversammlung nötige qualifizierte Mehrheit von derzeit 80 Prozent auf 75 Prozent gesenkt werden. Dies richtet sich vor allem gegen das Land Niedersachsen, das als zweitgrößter VW-Aktionär knapp über 20 Prozent an VW hält und damit eine Sperrminorität innehat. Porsche hält derzeit knapp 31 Prozent und will die Mehrheit an VW übernehmen.

Wulff setzt auf Kleinaktionäre

Wulff sagte, er rechne damit, dass der Sportwagenbauer die für die geplante Satzungsänderung zur Sperrminorität erforderliche Mehrheit nicht erreichen werde. "Ich sage voraus, dass viele Fonds und Kleinaktionäre für den Antrag Niedersachsens stimmen werden und gegen den Antrag Porsches. Diese Kleinaktionäre wollen nicht, dass Porsche einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag macht; sie wollen, dass - wie bei den anderen großen Automobilherstellern auch - eine Mehrheit von Aktionären und nicht ein einzelner dominierender Aktionär die Interessen von Volkswagen wahrnimmt." VW sei für Niedersachsen von elementarer Bedeutung.

Wulff bekräftigte, das Land werde die 20-prozentige Sperrminorität, die nach deutschem Aktienrecht in einer Satzung absolut zulässig sei, verteidigen. Das VW-Gesetz sei ein anderes Thema als die Satzung. Auch im Gesetz sei die Sperrminoritätsregelung unproblematisch. Der Europäische Gerichtshof habe nur das "Zusammenspiel" von Sperrminorität und Höchststimmrecht moniert, nicht die Sperrminorität für sich genommen. Im übrigen habe Porsche von Anfang an gewusst, dass es bei VW eine Sonderregelung gibt.

Wulff weist Kritik an modifiziertem VW-Gesetz zurück

Zugleich wies Wulff Kritik der Regierungschefs von Baden-Württemberg und Bayern, Günther Oettinger (CDU) und Günther Beckstein (CSU), an einem modifizierten VW-Gesetz zurück. "Es gibt Regelungen des VW-Gesetzes, die überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof waren. Aufgehoben werden müssten nur die Bestimmungen, die der EuGH für europarechtswidrig befunden habe. Deswegen wird es weiterhin ein VW-Gesetz geben, das haben die Wenigsten wirklich verinnerlicht."

Wulff sagte weiter: "Aufgrund des Urteils streichen wir einvernehmlich die Entsendemandate des Bundes und des Landes und das Höchststimmrecht, nicht weniger, aber eben auch nicht mehr." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Entwurf für ein überarbeitetes VW-Gesetz vorgelegt, das den Einfluss des Landes erhalten würde. (imo/dpa)

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