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Wirtschaft: Mehr als ein Taschengeld

Deutsche sind Weiterbildungsmuffel. Dabei gibt es genügend Zuschüsse, aus denen sich Aufsteiger, Geringverdiener, Arbeitslose, Berufstätige und Ältere bedienen können. Ein Überblick

Ausgelernt? Wer das mit „ja“ beantwortet, hat die Notwendigkeit für lebenslanges Lernen angesichts Fachkräftemangel, Wirtschaftskrise und demographischem Wandel noch nicht verstanden. Denn einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu meistern. Doch während in Australien, Finnland oder Schweden mehr als 13 Prozent der 30 bis 39-Jährigen für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium eingeschrieben sind, beträgt die Zahl in Deutschland 2,5 Prozent. Nach der Türkei ist das der geringste Wert im OECD-Vergleich. Dazu passen auch folgende Zahlen: Laut Stiftung Warentest haben im Jahr 2007 nur 14 Prozent der Erwerbstätigen aktiv Neues für ihren Job gelernt, bei den über 55-Jährigen sogar nur zehn Prozent.

Insbesondere Menschen mit niedriger Qualifikation nehmen zu wenig Weiterbildungsangebote war. Obwohl es für Geringverdiener und Arbeitslose die meisten Förderungen gibt. Aber auch für Berufsstarter, Berufsrückkehrer und Beschäftigte gibt es viele Möglichkeiten. Man muss sich nur zurechtfinden im Weiterbildungsdschungel. Hilfreich sind Weiterbildungsdatenbanken wie www.kursnet.arbeitsagentur.de und die Internetseiten von Stiftung Warentest.

„Vieles haben die Verbraucher bisher gar nicht mitbekommen“, sagt Nina Gerstenberg von Stiftung Warentest über die Erneuerungen im Rahmen der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“, mit dem die Bundesregierung dieses Jahr mehr Geld für Schulungen bereit gestellt hat. Die Ressortleiterin für Weiterbildung rät, sich als ersten Schritt zu überlegen, „in welche Zielgruppe gehöre ich, und was will ich erreichen“. Anschließend sollte eine Beratungsstelle aufgesucht werden, die über Angebote und Finanzierungshilfen informiert. Wichtig: „Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung“, sagt Gerstenberg.

PRÄMIENGUTSCHEIN

Anfang des Jahres wurde das Förderprogramm Bildungsprämie aufgestockt, dazu gehören die Elemente „Prämiengutschein“ und „Weiterbildungssparen“. Zielgruppe sind Menschen in Niedriglohnbeschäftigung.

Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernommen, maximal 500 Euro, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Gefördert wird einmal jährlich, der Kurs darf nicht innerbetrieblich stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogeneAnpassung hinausgehen. Nicht unterstützt werden Besuche von Messen und Kongressen. Der Gutschein richtet sich an Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25 600 Euro, Verheiratete dürfen bis zu 51 200 Euro im Jahr verdienen. Ausgenommen sind Arbeitslose und Menschen, die Ansprüche auf andere Finanzierungshilfen haben. Im Vorfeld ist der Besuch in einer Beratungsstelle notwendig. Sie ist kostenlos und Pflicht. Dort werden die persönlichen Voraussetzungen der Lernenden geprüft und dementsprechend das Bildungsziel und drei geeignete Anbieter auf dem Gutschein vermerkt. Der Nutzer kann diesen dann bei einem der Anbieter einlösen. Deutschlandweit gibt es 450 Beratungsstellen, Anlaufstellen sind die Industrie- und Handwerkskammern, Volkshochschulen und kommunale Beratungsstellen. Unter der kostenlosen Hotline 0800 / 2623000 und auf der Internetseite www.bildungspraemie.info kann man sich über Beratungsstellen in der Nähe informieren.

WEITERBILDUNGSSPAREN

Mit diesem Element der Bildungsprämie können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden. Liegen die Kosten für eine Weiterbildung beispielsweise bei mehr als 1000 Euro, so dass der Prämiengutschein nicht mehr in Frage in kommt, kann der Rest über das Weiterbildungssparen finanziert werden.

Und das funktioniert so: Bildungswillige, die nach dem Vermögensbildungsgesetz mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage Geld zurücklegen, können diese seit Januar 2009 auch für Weiterbildungen anzapfen – ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmerzulage zu verlieren. Davon betroffen sind etwa 6,7 Millionen Sparverträge. Profiteure sind Geringverdiener: Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 17 900 Euro, bei Verheirateten liegt die Obergrenze bei 35 800 Euro. Der Anteil, der für eine Weiterbildung entnommen werden kann, variiert: nach einem Jahr sind es – je nach Sparbetrag und Zinssatz – rund 500 Euro, nach sieben Jahren bis zu 4000 Euro.

Stiftung Warentest rät ausdrücklich zur Arbeitnehmersparzulage. Dabei überweise der Arbeitgeber eine bestimmte Summe auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, der seinerseits Geld hinzuzahlen. „Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro im Monat“, sagt Gerstenberg. Die Weiterbildungsexpertin empfiehlt, auf jeden Fall in der Personalstelle nachzufragen und gegebenenfalls selbst etwas dazu zu zahlen, wenn die staatliche Förderung nicht ausgeschöpft wird.

AUFSTIEGSSTIPENDIUM

Auch das Aufstiegsstipendium ist Teil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ der Bundesregierung, es wurde 2008 aufgelegt. Zielgruppe sind besonders begabte Berufstätige, die mit der Note 1,9 ihre Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben.

Gefördert werden Voll- und Teilzeitstudien, auch als Fernstudium. Einzige Bedingung: sie müssen an einer staatlichen anerkannten Hochschule stattfinden. Die finanzielle Unterstützung beträgt 650 Euro monatlich plus 80 Euro Büchergeld. Für berufsbegleitende Studien gibt es einen Zuschuss von jährlich 1700 Euro.

Ansprechpartner ist die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ in Bonn. Weitere Infos im Internet unter: www.sbb-stipendium.de und www.aufstieg-durch-bildung.info.



BILDUNGSGUTSCHEIN

Wer sich während der Arbeitslosigkeit besser oder breiter qualifizieren will, hat mit dem Bildungsgutschein gute Chancen, sich finanziell unterstützen zu lassen. „Es gibt sehr viel für Arbeitslose und Geringverdiener“, sagt Beatrix Boldt, Leiterin der beruflichen Weiterbildung beim Forum Berufsbildung in Berlin. In ihre Einrichtung kommen überwiegend Arbeitslose, die den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt wollen oder von ihrem Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur zu einer Maßnahme aufgefordert werden.

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die meist mehrere Monate dauern. Aber auch Arbeitnehmer, die von einer Kündigung bedroht sind oder deren Vertrag demnächst ausläuft. Ansprechpartner sind die Arbeitsagenturen am Wohnort, sie übernehmen alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen neben den Lehrgangs- und Fahrtkosten auch die Unterbringung, Verpflegung und die Kinderbetreuung. Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt.

Entschieden wird in einem Beratungsgespräch, der Arbeitsvermittler hat dabei allerdings das letzte Wort. Ist er nicht von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt, klappt es nicht. Entscheidend für die Arbeitsagenturen ist, dass ein Kurs die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt erhöht. Der Vermittler legt auch die Dauer der Maßnahme auf dem Bildungsgutschein fest, einen Anbieter müssen sich die Lernwilligen aber selbst suchen. Empfehlen dürfen die Arbeitsagenturen keine Bildungsanbieter, einige haben aber mit Listen mit geförderten Kursen in der Region.

MEISTER-BAFÖG

Die Ausbildung ist beendet, der Beruf wird erfolgreich ausgeübt, doch es soll noch weiter gehen auf der Karriereleiter. Das Meister-Bafög ist da eine Möglichkeit, Aufstiegsfortbildungen zu erhalten. Die staatliche Förderung soll Berufstätige nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung bei der Weiterbildung unterstützen. Angesprochen werden sollen also nicht nur angehende Meister, seit 2009 gibt es das Meister-Bafög auch für andere vergleichbare Abschlüsse. „Die berufsbegleitenden Weiterbildungen sind sehr gut besucht“, sagt Brigitte Block von der Weiterbildungsberatung der IHK-Berlin. „Unsere Kurse sind voll, gerade die für Fachwirte, die ja auch von der Förderung profitieren“, sagt sie.

Gefördert werden Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Seit der Reform 2009 besteht Anspruch auf eine zweite Aufstiegsförderung, wenn die erste selbst gezahlt wurde. Beim Meister-Bafög werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10 226 Euro gefördert. Bezuschusst werden davon 30,5 Prozent, der Rest verfällt allerdings nicht, sondern wird dem Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt. „Es wird individuell ausgerechnet, der Staat übernimmt ein Drittel“, sagt Block. Auch bei den Lebenshaltungskosten kann Unterstützung beantragt werden. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Familienstand. Informationen über Anlaufstellen gibt es unter www.meister-bafoeg.info.

WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM

Etwas für Junge: Unterstützt werden sollen begabte Fachkräfte unter 25 Jahren. Das Stipendium ist gedacht für berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogene Weiterbildungsprogramme und Aufstiegsfortbildungen. Finanziell sieht das so aus: Stipendiaten erhalten bis zu 5100 Euro, verteilt auf drei Jahre. Allerdings müssen sich die begabten Lernwilligen mit maximal jährlich 180 Euro an den Kosten für das Studium beteiligen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Kammern.

WEGEBAU

Nur noch sechs Monate, dann läuft die Erweiterung des Förderprogramms der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ aus. Es wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II auch für Arbeitnehmer geöffnet, die in den letzten vier Jahren keine geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen haben oder deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurück liegt. Allerdings nur bis Ende 2010.

Die eigentliche Zielgruppe sind Beschäftigte, die über 45 Jahre alt oder gering qualifiziert sind. Außerdem darf der Betrieb nur weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Übernommen werden die Kurskosten anteilig oder ganz, die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebs stattfinden. Auch hier greift der Bildungsgutschein, Ansprechpartner sind also die örtlichen Arbeitsagenturen.

BILDUNGSCHECK BRANDENBURG

Einige Bundesländer haben spezielle Förderprogramme aufgesetzt, darunter auch Brandenburg. Berlin hat kein eigenes Förderprogramm. Finanziell unterstützt werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg. Bisher haben etwa 800 Brandenburger die Förderung in Anspruch genommen, wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie mitteilt. Bedingung ist, dass im laufenden Jahr bisher keine berufliche Weiterbildung besucht wurde. Ein Bildungscheck oder eine Bildungsprämie darf aber bereits in Anspruch genommen worden sein.

Maximal werden 500 Euro zu den Seminarkosten bezuschusst, mindestens 30 Prozent müssen selbst gezahlt werden. Der Bildungscheck kann zweimal jährlich beantragt werden. Vor der Weiterbildung muss sich der Antragssteller persönlich oder telefonisch beraten lassen, der Bildungscheck ist dann sechs Monate gültig. Ansprechpartner ist die Lasa Brandenburg GmbH, mehr Infos unter www.lasa-brandenburg.de/bildungscheck.

STEUERN SPAREN

Quittungen sammeln lohnt sich. Nämlich wenn die Werbungskosten, unter die Ausgaben für Weiterbildungen fallen, die Pauschale von 920 Euro übersteigen. Bedingung: Die Fortbildung muss beruflich motiviert sein.

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