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Wirtschaft: Mehr Anreiz für Arbeit

Langzeitarbeitslosen bleibt bald mehr von einem Nebenjob. Das haben Regierung und Union vereinbart

Berlin – Langzeitarbeitslose können schon ab der zweiten Jahreshälfte mehr von ihren Zuverdiensten behalten. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und der CDUArbeitsmarktpolitiker Karl-Josef Laumann haben sich am Freitag auf großzügigere Anrechnungsregeln für Empfänger von Arbeitslosengeld II verständigt. Clement kündigte an, das parlamentarische Verfahren solle möglichst vor der Sommerpause abgeschlossen werden. „Die Lösung führt für alle zu einer Verbesserung“, sagte der Minister. Laumann sagte, die Union werde dem Kompromiss im Bundestag zustimmen. Der CDU-Sozialexperte äußerte die Hoffnung, dass Schwarzarbeit mit der Neuregelung bekämpft werden könne.

Die Einigung sieht einen Grundfreibetrag von 100 Euro vor, der die bisherigen Absetzbeträge für Werbungskosten, Versicherungen und Fahrtkosten ersetzt. Bisher lag dieser Betrag bei 45 Euro, höhere Ausgaben mussten einzeln geltend gemacht werden. Auch mit der neuen Regelung können Fahrt- und Werbungskosten, die über die 100-Euro-Pauschale hinausgehen, abgesetzt werden – allerdings erst ab einem Einkommen oberhalb von 400 Euro.

Wer mehr als 100 Euro verdient, darf in Zukunft zusätzlich bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro 20 Prozent behalten. Bei einem 400-Euro-Minijob bleiben dann statt der bisher rund 60 Euro dann 160 Euro anrechnungsfrei. Für Bruttoeinkommen oberhalb von 800 Euro beträgt der prozentuale Freibetrag nur noch zehn Prozent. Nach bisherigem Recht können Arbeitslosengeld-II-Empfänger von bis zu 400 Euro 15 Prozent behalten, zwischen 401 und 900 Euro sind es 30 Prozent, bis 1500 Euro sinkt der Betrag wieder auf 15 Prozent. Allerdings wird für die Berechnung derzeit das Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Künftig beziehen sich die Freibeträge auf das Bruttoeinkommen, was zumindest bei höheren Einkommen eine Verbesserung für die Arbeitslosen bedeutet.

Außerdem sieht der Kompromiss zwischen Regierung und Opposition eine Obergrenze vor: Für Personen ohne Kinder liegt sie bei 1200 Euro, für Arbeitslose mit Kindern ist der bisherige Deckel von 1500 Euro geplant. Laumann begründete diese Obergrenze mit dem so genannten „Lohnabstandsgebot“. Wer einen staatlichen Transfer bekommt, soll am Ende nicht mehr Geld zur Verfügung haben, als jemand, der einer regulären Arbeit im unteren Tarifbereich nachgeht – etwa eine Verkäuferin. Ohne die Deckelung hätten nach Angaben von Laumann bis zu einer halben Million Personen zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das man nach mindestens einem Jahr ohne Job erhält, gehabt.

Grünen-Fraktionsvize Thea Dückert begrüßte, „dass die Union nach langer Blockade endlich eingesehen hat, dass es auf Integration in Arbeit ankommt und nicht auf Sanktionen“. Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss Ende 2003 hatte der damalige Verhandlungsführer der Union, Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), die geringeren Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose durchgesetzt. Nach Start der Arbeitsmarktreform Hartz IV Anfang dieses Jahres hatte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel aber signalisiert, dass Änderungen mit der Union möglich seien. Beim Jobgipfel vor vier Wochen hatten Regierung und Opposition sich darauf verständigt, die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern.

Wie hoch die zusätzlichen Ausgaben für den Bund sind, konnte Clement nicht beziffern. Die Neuregelung werde aber „nicht wesentlich höher in den Kosten“ sein, sagte der Minister.

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