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Wirtschaft: Mehr Geld für den zweiten Arbeitsmarkt

BERLIN (ari/HB/Tsp).Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat die Arbeitgeber davor gewarnt, das Bündnis für Arbeit zu verlassen.

BERLIN (ari/HB/Tsp).Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat die Arbeitgeber davor gewarnt, das Bündnis für Arbeit zu verlassen.Schröder sagte am Sonntag im Deutschlandfunk, das Bündnis sei ein langfristig angelegtes Projekt, das nicht bei jeder Gelegenheit in Frage gestellt werden dürfe.Unternehmen aus der Energie- und der Versicherungswirtschaft hatten in der vergangenen Woche wiederholt damit gedroht, sie stünden für Konsensgespräche in Sachen Energie und Arbeit nicht mehr zur Verfügung, wenn die Bundesregierung ihre Steuerpläne nicht revidiere.

Unterdessen wurden am Wochenende die ersten Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt, die Arbeitsförderung zu reformieren.Danach stellt die Koalition nun auch in der Arbeitsmarktpolitik die Weichen in die den Wählern versprochene Richtung.So soll die dreimonatige Meldepflicht für Arbeitslose zurückgenommen und eine Akzentverschiebung zugunsten des zweiten Arbeitsmarktes vorgenommen werden.

Dies geht aus dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) hervor, der in den kommenden zwei Wochen den Segen des Kabinetts erhalten soll und dem Düsseldorfer Handelsblatt vorliegt.Das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs ist für August geplant.

Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen vor

Die 1997 eingeführte dreimonatliche persönliche Meldepflicht bei den Arbeitsämtern soll ersatzlos abgeschafft werden.

Die Verlängerung der Pendlerzeit von zwei auf zweieinhalb Stunden bei bis zu sechs Stunden betragender Arbeitszeit wird zurückgenommen.

Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im gewerblichen Bereich ist geplant, den Vergabevorrang an Wirtschaftsunternehmen zu lockern.Die Durchführung von ABM in Eigenregie soll nun möglich sein, wenn die Maßnahmen für besonders benachteiligte Zielgruppen gedacht sind.Bisher durften ABM nur dann in Eigenregie durchgeführt werden, wenn sich kein Unternehmen um die ABM beworben hatte.

Um in eine ABM zugewiesen zu werden, soll künftig eine Arbeitslosendauer von nur einem halben Jahr ausreichen.

Bisher nur in Ostdeutschland zugelassene Tätigkeitsgebiete für Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) für Breitensport, freie Kulturarbeit, Denkmalpflege, städtebauliche Erneuerung und Denkmalschutz werden nun auch im Westen SAM-fähig.Als neue Felder kommen wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur hinzu.

Auf die bisherige Kürzung des pauschalierten Lohnkostenzuschusses in SAM, wenn das Arbeitsentgelt auf Tarifniveau und nicht darunter liegt, wird verzichtet.

Einstellungszuschüsse für ostdeutsche Wirtschaftsunternehmen werden auf Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose und Ältere ab 50 Jahren begrenzt.

Die Altersgrenze für Eingliederungszuschüsse bei Einstellung älterer Arbeitsloser soll von 55 auf 50 Jahre gesenkt werden.

Bei den Arbeitgebern stößt der Entwurf auf scharfe Kritik.Die geplante Änderung bei der Arbeitsförderung sei "arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv", heißt es in einer Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).Die Arbeitsmarktpolitik verkomme damit zu einer "reinen Versorgungspolitik mit unvertretbaren finanziellen Risiken und systemverändernden Folgen".

Es bestehe die Gefahr, daß die 1997 von der damaligen Bundesregierung eingeleiteten substanziellen Reformen bei der Arbeitsförderung "Stück für Stück kassiert" würden, warnten die Arbeitgeber.Dies betreffe insbesondere die strikte Vorfahrt für den ersten Arbeitsmarkt, die Priorität der Arbeitsvermittlung und die Selbstverantwortung der Arbeitssuchenden.Der rot-grünen Bundesregierung wirft die BDA vor, eine aktive Arbeitsmarktpolitik vorzutäuschen, in Wahrheit aber vor allem bei den älteren Arbeitslosen auf eine kostenträchtige, passiv-versorgende Arbeitsmarktpolitik zu setzen.

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