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Wirtschaft: Mehr Macht für die Wächter

Von Maurice Shahd Ron Sommer wollte kämpfen. Als der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom am Dienstag zusammentrat, war die Entscheidung gegen Sommer aber längst gefallen.

Von Maurice Shahd

Ron Sommer wollte kämpfen. Als der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom am Dienstag zusammentrat, war die Entscheidung gegen Sommer aber längst gefallen. Der Spitzenmanger musste gehen. Die präsentierte Lösung: Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus macht Aufsichtsratmitglied Helmut Sihler (72) zum neuen Chef der Telekom. Zwei Kumpels aus alten Henkel-Zeiten, die sich schon dort die Posten zugeschoben haben. Der Ablösung vorausgegangen war eine öffentliche Schlammschlacht. Der Bund, immer noch Hauptaktionär der Telekom, betrieb hinter den Kulissen die Ablösung Sommers. Einer der Hauptgründe für den Rauswurf: Die instinktlose Anhebung der Vorstandbezüge um 90 Prozent, die vom Aufsichtsrat inklusive der Vertreter des Bundes abgesegnet worden war.

Nicht nur der Fall Telekom wirft einen Schatten auf das deutsche Aufsichtsratswesen. „Die zahlreichen Pleiten börsennotierter Unternehmen wie Babcock Borsig oder Holzmann und die Betrügereien am Neuen Markt sind immer auch ein Versagen der Aufsichtsgremien“, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Der Kleinaktionärsvertreter ist Mitglied der Regierungskommission, die den Corporate Governance Kodex erarbeitet und im Februar vorgelegt hat. Wesentliches Ziel des Kodex: die Stärkung der Aufsichträte. So ist im Kodex festgelegt, dass die Mitglieder des Aufsichtsgremiums über die „erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sollten“. Eine Vorgabe, an der sich mancher Konzern – bei strenger Auslegung – die Zähne ausbeißen dürfte.

Zudem empfiehlt der Kodex, eine Altersgrenze für die Aufsichträte festzulegen. Alt-Manager wie der 72-jährige Sihler bei der Telekom dürften dann davor gefeit sein, kurzerhand noch mal zum Vorstandschef berufen zu werden. Auch der Informationsfluss zwischen Vorstand und Aufsichtsrat soll in Zukunft besser laufen. „Häufig werden die erforderlichen Unterlagen erst während der Sitzung ausgeteilt und danach wieder eingesammelt“, sagt Theodor Baums, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Frankfurt.

Bei der Mehrzahl der großen deutschen Aktiengesellschaften lässt die Umsetzung des Corporate Governance Kodex aber noch auf sich warten. Eine Umfrage des Tagesspiegels unter den 30 im Börsenindex Dax gelisteten Unternehmen ergab, dass bisher erst acht Konzerne einen Corporate Governance Kodex beschlossen haben. Und nur drei haben sich bisher dazu durchgerungen, in Zukunft den Verdienst der einzelnen Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen.

Vorreiter in Sachen Transparenz bei den Vorstandsgehältern sind der Pharmakonzern Schering, der Stahlkonzern ThyssenKrupp und die Deutsche Bank. Thyssen-Krupp und die Deutsche Bank wollen die Gehälter ihrer Vorstände spätestens im nächsten Geschäftsbericht veröffentlichen. Als erstes Dax-Unternehmen gab Schering das Salär seines Vorstandchefs Hubertus Erlen preis, der im Schnitt 59 000 Euro pro Monat verdient. Einen eigenen Corporate Governance Kodex hat Schering aber bislang noch nicht verabschiedet. Die Umsetzung befinde sich noch in der Vorbereitung, sagt Schering-Sprecher Oliver Renner. Noch bedeckt halten sich auch viele andere Dax-Unternehmen. „Gerade in Sachen Vorständsgehälter warten viele Unternehmen ab, was die anderen machen“, sagt DSW-Chef Hocker.

Klar gegen die individuelle Veröffentlichung der Bezüge sind Konzerne wie Siemens, BMW oder die Allianz. „Die Konzerne befürchten einen Eingriff in die Privatsphäre der Manager“, sagt Hocker. Schließlich solle nicht beim Friseur der Verdienst der Herren Milberg oder von Pierer Thema werden. Auch unter den Vorstandsmitgliedern könnte, so die Befürchtung, die Offenlegung zu Neid führen. „Eine differenzierte Bezahlung wäre kaum durchzuhalten“ und die Vorstandsgehälter müssten steigen, sagt Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle.

Nach Ansicht Hockers besteht an den Kapitalmärkten berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung der Bezüge. „Damit soll die horrende Überbezahlung vieler Manager, wie wir sie aus den USA kennen, verhindert werden.“ Schließlich solle der Corporate Governance Kodex für mehr Transparenz sorgen und die deutschen Unternehmen für die internationalen Kapitalmärkte attraktiver machen. Dass sei gerade jetzt wichtig, weil viele Anleger wegen der vielen Skandale das Vertrauen in die Firmen und deren Aktien verloren haben.

Der Kodex ist kein bindendes Gesetz und enthält lediglich Empfehlungen. Allerdings sind nach dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Transparenz- und Publizitätsgesetz alle börsenotierten Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht zum Thema Corporate Governance Stellung zu nehmen. „Darin müssen die Firmen erläutern, ob und warum sie von den Regeln des Kodex abweichen“, sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Mit der Vorlage des Kodex im Februar ist die Arbeit an den Inhalten aber noch nicht beendet. Im November tritt die Kodex-Kommission unter Vorsitz des Aufsichtsratschefs von Thyssen-Krupp, Gerhard Cromme, erneut zusammen. Thema: Aktienoptionen für Manager.

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