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Wirtschaft: Mehr Schutz bei Kontopfändungen

Zypries plant Freibetrag für Bankkunden

Berlin - Die Bundesregierung will Inhaber von Girokonten besser vor Pfändungen schützen. Banken sollen künftig einen Monatsfreibetrag von 985,15 Euro automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger sperren. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Mittwoch in Berlin vorstellte. „Ohne ein funktionierendes Girokonto ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht möglich“, sagte Zypries. Nach Schätzungen des Ministeriums gibt es in Deutschland mehr als vier Millionen Kontopfändungen im Jahr.

Bisher führt eine solche Pfändung dazu, dass das Konto vollständig blockiert ist. Für den Schuldner bedeutet das, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Daueraufträge für Miete, Energiekosten und Versicherungen können nicht mehr abgewickelt werden. Einen Pfändungsschutz für den lebensnotwendigen Grundbetrag gibt es erst nach 14 Tagen auf Antrag beim Vollstreckungsgericht. So lange bleibt das Konto gesperrt. „Diesen Automatismus wollen wir durchbrechen“, sagte Zypries. Auf Antrag sollen Bankkunden ihr Girokonto in ein sogenanntes „P-Konto“ umwandeln können, dass ihnen einen Freibetrag von 985,15 Euro garantiert. Hat der Inhaber Unterhaltspflichten, erhöht sich dieser Freibetrag nochmals um 370 Euro für die erste und um 206 Euro für die zweite Person. Gläubiger haben dann nur noch Zugriff auf dieEinkommen auf dem Konto, die über diese Beträge hinausgehen. Auch die Art des Einkommens soll künftig keine Rolle mehr spielen: Geschützt sind dann Arbeitseinkommen, Rente und Arbeitslosengeld, aber auch die Einkünfte Selbstständiger und Geldgeschenke. Das Bundeskabinett will den Gesetzesentwurf voraussichtlich noch vor der Sommerpause beschließen, das Gesetz könnte zum nächsten Jahr in Kraft treten.

Zypries bekräftigte zudem ihre Forderung nach einem „Girokonto für jedermann“. Schätzungen von Verbraucherschützern zufolge gibt es in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen, die ohne Girokonto vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen sind. Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken das Problem nicht lösen, müsse eine gesetzliche Regelung geprüft werden, sagte Zypries. ahe

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