zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Mehrbesitz

Mehrbesitz ist der Besitz und die Führung mehrerer Apotheken durch einen Apotheker (siehe Bericht Seite 19). In Deutschland ist Mehrbesitz bislang nicht erlaubt.

Mehrbesitz ist der Besitz und die Führung mehrerer Apotheken durch einen Apotheker (siehe Bericht Seite 19). In Deutschland ist Mehrbesitz bislang nicht erlaubt. Das Verbot, viele Apotheken zu besitzen oder gar eine Kette aufzubauen, sollte den Berufsstand des Apothekers schützen. In anderen Ländern, wie den USA oder Großbritannien, sind so genannte Kettenapotheken dagegen gängige Praxis. Auch in Deutschland soll die bisher geltende Regelung im Zuge der Gesundheitsreform gelockert werden: Dann dürfen bis zu fünf Apotheken von einer Person geführt werden. Bisher musste für die Gründung einer Apotheke die Erlaubnis der Landesbehörde eingeholt werden, der Apotheker und Eigentümer war an sein Geschäft gebunden. Dadurch war Fremd und Mehrbesitz gesetzlich automatisch ausgeschlossen. jug

LEXIKON

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false