zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Mein Nachbar, der Rivale

Konkurrenz aus Polen und der EU macht deutschen Handwerkern das Leben schwer

Didier Canet backt Berliner Schrippen aus französischem Baguette- Teig. Das Rezept kennt er in- und auswendig, denn das Bäckerhandwerk hat Canet in Paris gelernt. 1995 gründete er „Aux Délices Normands“, einen original französischen Bäckerladen, um „normannische Delikatessen“ wie knusprige Croissants, süße Eclaires und andere Köstlichkeiten anzubieten.

Möglich ist das durch eine Ausnahmeregel, die es den Bürgern der Europäischen Union (EU) seit 1966 erlaubt, in Deutschland einen Handwerksbetrieb zu gründen – auch wenn sie keinen regulären Meisterbrief besitzen. In der Verordnung steht, welche Ausbildung im Ausland vergleichbar mit dem deutschen Meisterbrief ist, damit das Unternehmen als Handwerksbetrieb firmieren kann. Gut für Canet: Die Berliner Handwerkskammer erkannte seine jahrelange Erfahrung an, die er als Bäcker und Konditor im Nachbarland erworben hatte.

In Berlin gibt es 18000 Handwerksunternehmen, davon sind 42 Niederlassungen mit ausländischem Hauptsitz – fast alle arbeiten am Bau. In grenznahen Regionen wie Aachen ist der Anteil höher: 13700 deutschen Betriebven stehen 319 aus dem EU-Ausland gegenüber. Täglich kommen zudem Dachdecker oder Zimmerer über die Grenze, um einzelne Jobs zu erledigen – sie bringen die Preise ins Rutschen.

Handwerker, die nicht aus der EU kommen, haben diese Freiheit nicht: Sie benötigen eine Arbeits- und eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Deutschland arbeiten zu können. Einfach Maurer aus Polen anreisen zu lassen ist daher illegal. Doch es gibt Ausnahmen und Schlupflöcher. Mit vielen ost- und südeuropäischen Ländern gibt es Abkommen, wonach Firmen kurzzeitig hier tätig werden dürfen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen sie wieder den Heimweg antreten. Allerdings dürfen nur deutsche Unternehmen Aufträge nach Rest-Europa vergeben – Privatleute dagegen nicht. Die angereisten Firmen arbeiten dann als Subunternehmen – und müssen den Tariflohn zahlen. Die Nebenkosten richten sich nach den Herkunftsländern. Momentan können Berliner Unternehmer aber keine ausländischen Firmen anfordern, weil die Arbeitslosigkeit in der Hauptstadt zu hoch ist – und das Abkommen nicht für strukturschwache Regionen gilt.

Eine Ausnahme gibt es beim Denkmalschutz: Weil polnische Denkmalpfleger so gefragt sind, soll ihnen der Zugang nach Deutschland erleichtert werden. Sie dürfen in Berlin auch von Privatpersonen engagiert werden, sagt Birgit Schlicht vom Arbeitsamt.

Trickreich ist allerdings eine andere Variante: Im Internet finden sich polnische Baufirmen, deren Angestellte auch einen deutschen Pass besitzen. Sie dürfen in Deutschland ohne Beschränkung den Hammer schwingen.

Martin Uebele

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false