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Wirtschaft: Microsoft: Das Kartellverfahren

Microsoft kämpft weiter gegen seine Zerschlagung. Im Juni 2000 hatte ein Gericht in Washington die Aufspaltung des Konzerns in zwei unabhängige Firmen angeordnet und dies mit einer Quasi-Monopolstellung beim Betriebssystem Windows begründet.

Microsoft kämpft weiter gegen seine Zerschlagung. Im Juni 2000 hatte ein Gericht in Washington die Aufspaltung des Konzerns in zwei unabhängige Firmen angeordnet und dies mit einer Quasi-Monopolstellung beim Betriebssystem Windows begründet. Der Richter Thomas Penfield Jackson befand, dass Microsoft gegen Kartellgesetze verstoße, indem es Windows mit dem Browser Internet Explorer verband. Der Konzern legte Berufung ein und eine weitere Anhörung vor dem Berufungsgericht fand im Februar 2001 statt. Nach Abschluß der zweitägigen Anhörung übte der Gerichtsvorsitzende ungewöhnlich harsche Kritik an seinem Kollegen Jackson. Er warf ihm vor, er habe es versäumt, den relevanten Markt, in dessen Rahmen der Monopolmissbrauch stattgefunden haben soll, nachvollziehbar zu definieren. Bis eine endgültige Entscheidung gefällt ist, wird das erstinstanzliche Urteil ausgesetzt bleiben. Und die Anwälte von Microsoft haben noch einen Grund zum Optimismus. Klägerin gegen Microsoft ist die US-Regierung. Sie wird durch den ehemaligen Kartellrechtsanwalt Charles James vertreten, der in Wettbewerbsfragen als konservativ gilt. Nach seiner Nominierung durch Präsident George W. Bush Anfang Februar wurden Spekulationen laut, die Regierung könne ihre Forderung nach einer Zerschlagung fallen lassen und eine außergerichtliche Einigung anstreben. Die als Kläger am Prozess beteiligten US-Staaten erklärten allerdings, sie würden den Fall notfalls bis vor den Obersten Gerichtshof bringen.

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