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Wirtschaft: Microsoft unterliegt im Browser-Krieg

US-Gericht verfügt: Zunächst kein gemeinsamer Vertrieb von Windows und ExplorerVON JOACHIM ZEPELIN,SAN FRANCISCO­Der weltgrößte Softwarehersteller Microsoft mußte am Donnerstag abend eine teilweise Niederlage vor dem Bundesgericht in Washington hinnehmen.In einer vorläufigen Entscheidung legte Richter Thomas Penfield Jackson fest, daß die Firma von Bill Gates ihr Windows-Betriebssystem nicht mehr im Zwangspaket mit dem Internet-Browser anbieten darf.

US-Gericht verfügt: Zunächst kein gemeinsamer Vertrieb von Windows und ExplorerVON JOACHIM ZEPELIN,SAN FRANCISCO

­Der weltgrößte Softwarehersteller Microsoft mußte am Donnerstag abend eine teilweise Niederlage vor dem Bundesgericht in Washington hinnehmen.In einer vorläufigen Entscheidung legte Richter Thomas Penfield Jackson fest, daß die Firma von Bill Gates ihr Windows-Betriebssystem nicht mehr im Zwangspaket mit dem Internet-Browser anbieten darf. Das Gericht entsprach damit im Kern der Forderung des amerikanischen Justizministeriums.Das hatte Ende Oktober den Softwareriesen aus Seattle wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken angeklagt und eine Strafe in der Rekordhöhe von täglich einer Mill.Dollar gefordert.Vom Bußgeld sah das Gericht jedoch ab.Die endgültige Entscheidung in diesem Fall soll nach weiteren Untersuchungen in einem halben Jahr fallen.Mit einer Stellungnahme beauftragte Jackson den in Harvard lehrenden Juristen Lawrence Lessig, der als Experte in Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie gilt. Microsoft besitzt ein Monopol bei Betriebssystemen für Personalcomputer, die zu über 90 Prozent auf Windows laufen.Durch Lizenzverträge zwang das Unternehmen Computer-Hersteller, in neue Rechner zusätzlich zum Betriebssystem auch den Internet Explorer einzubauen, mit der Online-Nutzer im World Wide Web surfen können.Microsoft steigerte unter anderem wegen dieser Bündelung den Marktanteil der erst vor zwei Jahren eingeführten Software auf fast 40 Prozent.Vor allem wegen dieser rasanten Entwicklung entschied sich Richter Jackson für eine sofort wirksame Unterlassungsanordnung: "Die Möglichkeit, daß Microsoft durch seine Geschäftspraxis nicht nur sein Monopol beim Betriebssystem weiter verstärkt, sondern auch noch ein neues Monopol beim Internet-Browser errichtet, ist einfach zu groß.Ò Das Gates-Unternehmen muß nun beide Produkte wieder getrennt anbieten.Dazu Joel Klein vom Justizministerium: "Von morgen an hat die Öffentlichkeit wieder ein Wahlrecht.Ò Dieses Wahlrecht kommt Microsoft möglicherweise teuer zu stehen.Ein Unternehmens-Anwalt erklärte erst kürzlich, wesentliche Teile von Windows müßten möglicherweise neu geschrieben werden.Noch härter trifft der Richterspruch Windows 98, das Nachfolge-Betriebssystem von Windows 95.Es sollte im Frühjahr auf den Markt kommen und eine integrierte Funktion des neuen Windows sollte der Internet-Browser sein.Das Justizministerium sieht sich als vorläufigen Sieger des Verfahrens.Jackson habe "gezeigt, daß er sich der Bedeutung dieses Falles für den Wettbewerb bewußt seiÒ.Anwalt Joel Klein fühlt sich bestätigt: "Die Entscheidung ist ein Signal für den freien Markt.ÒMicrosoft erklärte die Teilniederlage am Donnerstag zum Teilerfolg.Die Software-Firma sieht sich vor allem darin bestätigt, eine schriftliche Einigung mit dem Justizministerium von 1995 nicht verletzt zu haben.Darin war Microsoft verboten worden, das Betriebssystem mit anderer Software im Koppelgeschäft zu verkaufen.Richter Jackson bezeichnete diesen Schriftsatz als "zweideutigÒ, deshalb könne man in der Geschäftspraxis von Microsoft keinen Verstoß erkennen. Microsoft-Kritiker begrüßten die richterliche Anordnung."Wir sind froh, daß wir nun zumindest für die nächsten sechs Monate Verträge abschließen könnenÒ, sagte etwa Lori Mirek von Netscape, die mit dem Navigator den noch immer beliebtesten Internet-Browser herstellen.

JOACHIM ZEPELIN[SAN FRANCISCO]

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