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Wirtschaft: Mietrecht: Künftig stärkere Position für Mieter

Mieter haben künftig mehr Rechte: Sie brauchen nur noch drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten, sind vor extremen Mietsteigerungen geschützt und können auf einer Abrechnung der Betriebskosten innerhalb eines Jahres bestehen. Der entsprechende Gesetzentwurf passierte am Freitag den Bundesrat.

Mieter haben künftig mehr Rechte: Sie brauchen nur noch drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten, sind vor extremen Mietsteigerungen geschützt und können auf einer Abrechnung der Betriebskosten innerhalb eines Jahres bestehen. Der entsprechende Gesetzentwurf passierte am Freitag den Bundesrat. Damit könnten die neuen Regeln wie geplant zum 1. September in Kraft treten, sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Das Gesetz entspreche "dem Leitbild des anständigen Vermieters und guten Mieters". Es würden die Interessen der Vermieter garantiert und zugleich schwächere Mieter geschützt. Dagegen sieht der Eigentümerverband Haus & Grund eine "Gefährdung des Mietfriedens in Deutschland". Mit den kürzeren Kündigungsfristen für Mieter will Rot-Grün vor allem die Mobilität von Arbeitnehmern fördern. Derzeit gelten noch Kündigungsfristen von bis zu zwölf Monaten. Dies behindert Mieter nach Ansicht der Bundesregierung, wenn sie schnell in einer anderen Stadt einen Job annehmen wollen. Für den Vermieter soll es dagegen bei den unterschiedlichen Kündigungsfristen je nach Dauer des Vertrages bleiben (mindestens drei bis zu maximal neun Monate). Bisher lag die maximale Kündigungsfrist für langfristige Verträge bei einem Jahr. Das Gesetz sieht außerdem die Senkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent vor. Damit darf die Miete innerhalb von drei Jahren künftig nicht mehr als ein Fünftel steigen; Obergrenze bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete.

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