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Wirtschaft: Mietrechtsreform: Hauseigentümer gegen kürzere Kündigungsfristen

Die weitere Verkürzung der Kündigungsfristen für Mieter ist auf heftige Kritik bei den Haus- und Wohnungseignern gestoßen. Eine generelle Frist von höchstens drei Monaten sei inakzeptabel, sagte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Friedrich-Adolf Jahn, am Montag in Düsseldorf.

Die weitere Verkürzung der Kündigungsfristen für Mieter ist auf heftige Kritik bei den Haus- und Wohnungseignern gestoßen. Eine generelle Frist von höchstens drei Monaten sei inakzeptabel, sagte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Friedrich-Adolf Jahn, am Montag in Düsseldorf. Die SPD-Fraktion bestätigte unterdessen Pläne, die Obergrenze von bislang sechs auf drei Monate herabzusenken. Der Vorschlag werde Anfang März in der Fraktion beraten und wahrscheinlich im April in den Bundestag eingebracht, sagte eine Fraktionssprecherin. Ihren Worten zufolge besteht in der Frage aber noch erheblicher Beratungsbedarf. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die möglichen Änderungen.

Bisher sah der Gesetzentwurf der Regierung vor, ab fünf Jahren Mietzeit die Kündigungsfrist für Mieter von drei auf sechs Monate anzuheben. Mit der nun vorgesehenen einheitlichen Drei-Monats-Frist unabhängig von der Mietdauer kommt die SPD Forderungen des Mieterbundes und des grünen Koalitionspartners entgegen. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums wollte die Angaben zur Nachbesserung des Reformpaketes zunächst weder bestätigen noch dementieren. Nach Angaben aus der SPD-Bundestagsfraktion wird Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) voraussichtlich am 14. März die neuen Vorschläge vorstellen.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch die Mietrechtsreform den veränderten Lebens- und Arbeitsverhältnissen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen und Mietern etwa den Stellenwechsel mit verkürzten Auszugsfristen zu erleichtern. Nach bisherigem Recht gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses gestaffelte Fristen zwischen drei und zwölf Monaten. Mit der Änderung bei den Mietern sollen auch die Kündigungsfristen für Vermieter auf neun Monate beschränkt werden.

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