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Wirtschaft: Millionen für die Telekom Förderbank KfW muss

für Vergleich zahlen

Karlsruhe/Bonn - Die Telekom hat sich mit einer Millionenklage gegen die staatseigene Förderbank KfW durchgesetzt. Die Förderbank muss Aufwendungen der Telekom ersetzen, die dieser nach dem dritten Börsengang durch einen Vergleich in den USA entstanden sind. Ob auch der Bund der Telekom Geld zurückzahlen muss, muss noch geklärt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag auf Revision der Telekom ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf und verwies es zur Neuverhandlung an dieses zurück (AZ: II ZR 141/09). Bei der Klage ging es um 112 Millionen Euro.

Die Millionensumme musste die Telekom bei einem Vergleich zahlen, nachdem US-Anleger eine Sammelklage gegen den Konzern angestrengt hatten. Sie waren nach dem drastischen Niedergang der T-Aktie vor Gericht gegangen, weil sie ihrer Ansicht nach in dem von der Telekom erstellten Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die Aktien informiert worden waren.

Die Telekom wollte das Geld von ihren damaligen Großaktionären Bund und KfW zurückhaben. Diese hätten den Börsengang samt Werbekampagne angeordnet und seien damit auch für Mängel verantwortlich, begründete die Telekom.

Aus Sicht des II. BGH-Zivilsenats war die KfW verpflichtet, die Telekom von den mit der Sammelklage geltend gemachten Ansprüchen freizustellen. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse die Bank die Vergleichssumme von rund 95 Millionen Euro und die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 17 Millionen Euro ersetzen. dpa

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