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Mindestlohn: Postgesetz könnte Briefträgern helfen

Die Deutsche Post und ihre Konkurrenten müssen ähnliche Löhne zahlen. So sagt es das Postgesetz. die "wesentlichen Arbeitsbedingungen" müssen ähnlich sein, sonst droht Lizenzentzug.

Berlin - Die Einführung eines Mindestlohns für die Briefzusteller noch zum 1. Januar 2008 wird immer unwahrscheinlicher. Eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten bei den Wettbewerbern der Deutschen Post könnte dagegen schneller kommen als gedacht. Das ist zumindest die Hoffnung von Teilen der SPD und der Gewerkschaft Verdi, die das fast zehn Jahre alte Postgesetz wieder entdeckt haben.

Die Wettbewerber im Briefmarkt seien auch ohne allgemeinverbindlichen Mindestlohn gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Entlohnung an die Tarife der Deutschen Post anzupassen, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel. Er stützt sich dabei auf den Paragraf 6 Absatz 3 Nummer 3 des Postgesetzes. Denn da steht, dass nur den Anbietern im Briefmarkt eine Lizenz zu gewähren ist, die „die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind“ erfüllen. Jedem Anbieter, der diese Bedingungen – wozu in erster Linie die Lohnzahlung zählt – missachtet, müsste folglich die Lizenz entzogen werden. Würde diese Regel befolgt, müsste der tatsächliche Mindestlohn laut Barthel bei 10,45 Euro liegen. Das wäre ein Vielfaches von dem, was die meisten Wettbewerber der Post zahlen.

Die von Barthel genannten 10,45 Euro ergeben sich aus einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die unter allen Postdienstleistern durchgeführt wurde. Der SPD-Politiker wies darauf hin, dass dank dieser Erhebung die gravierenden Lohnunterschiede zwischen den Anbietern offenkundig geworden seien. Barthel, der auch Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur ist, hat deshalb eine Stellungnahme aus dem Bundesarbeitsministerium eingeholt, wie Gesetzeslage und Arbeitsbedingungen auszulegen seien.

Eine Ministeriumssprecherin sagte auf Anfrage jedoch, dass die in der Antwort des Ministeriums gemachten Überlegungen – nämlich, dass die Löhne der Post als Maßstab für angemessene Arbeitsbedingungen betrachtet werden könnten – nicht weiter verfolgt würden. Barthel hält aber dagegen: „Die Bundesnetzagentur muss jetzt handeln.“ Auch eine Verdi-Sprecherin sagte: „Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren und sicher zu stellen.“ Wenn dies versäumt werde, müssten daraus Konsequenzen folgen, sagte sie. Die Bundesnetzagentur sieht das gelassen. Die Erhebung unter den Postdienstleistern sei noch nicht vollständig ausgewertet, sagte eine Sprecherin. Erst wenn dies erfolgt sei – das werde vermutlich gegen Ende des Jahres der Fall sein – könne man über weitere Schritte nachdenken.

Das Arbeitsministerium verweist daher auch darauf , die aktuellen Gespräche zum Mindestlohn weiterhin den Koalitionsparteien zu überlassen. Da zeigte sich am gestrigen Mittwoch aber erneut, dass die Koalition von einer Einigung im Streit um einen Mindestlohn noch weit entfernt ist. Unions-Fraktionschef Volker Kauder ist Meldungen entgegengetreten, die Koalition habe sich auf einen Zeitplan für die Einführung des Mindestlohns verständigt. „Es gibt zwischen den Koalitionsfraktionen keine Vereinbarung über einen bestimmten Zeitplan“, sagte Kauder dem „Handelsblatt online“. „Die Unionsseite hat das Angebot gemacht, Postdienstleister, die überwiegend Briefe befördern, ins Entsendegesetz aufzunehmen und zwar auf der Basis eines Tarifvertrages, von dem mindestens 50 Prozent betroffen sind“, betonte Kauder. Wenn die SPD den Mindestlohn noch zum 1. Januar erreichen wolle, müsse sie diesem Angebot zustimmen. Yasmin El-Sharif

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