zum Hauptinhalt

MINIJOBS: Teilzeit für 450 Euro

KEINE STEUERNZum 1. Januar 2013 sind neue Regeln für Minijobber in Kraft getreten.

KEINE STEUERN

Zum 1. Januar 2013 sind neue Regeln für Minijobber in Kraft getreten. Seitdem darf man mit einem Minijob bis zu 450 Euro pro Monat verdienen. Für dieses Einkommen fallen für den Minijobber keine Steuern an. Wie viele Stunden man dafür arbeitet, ist nicht beschränkt. Es lohnt sich, den eigentlichen Stundenlohn auszurechnen. Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Rentenversicherung. Allerdings kann man sich davon befreien lassen. Wer dabei bleibt, zahlt die Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil und dem Mindestbeitrag für die Rentenversicherung.



KEIN WEIHNACHTSGELD

In Deutschland gibt es 7,4 Millionen Minijobber, zwei Drittel davon sind Frauen. Wer in einem Minijob geringfügig beschäftigt ist, hat genauso Anspruch auf Kündigungsschutz, Urlaub, Weiterbildung und andere Leistungen wie die übrigen Teilzeitkräfte. Per Gesetz beträgt der Urlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Einen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld gibt es dagegen nicht. Die Wahrscheinlichkeit, von einem Minijob wieder zu einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitstelle wechseln, ist gering. Das zeigen Studien.

INFORMATIONEN

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt ein Bürgertelefon zum Thema „Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs“ – von Montag bis Donnerstag (8 - 20 Uhr) unter Tel. 030 221 911 005. kal/sog

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false