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Wirtschaft: Ministererlaubnis

Wenn das Bundeskartellamt die Fusion zweier Unternehmen ablehnt, sind die Pläne meistens gestorben. Doch laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist es möglich, dass der Bundeswirtschaftsminister das Zusammengehn trotzdem erlaubt, wenn dies "aus Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig ist".

Wenn das Bundeskartellamt die Fusion zweier Unternehmen ablehnt, sind die Pläne meistens gestorben. Doch laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist es möglich, dass der Bundeswirtschaftsminister das Zusammengehn trotzdem erlaubt, wenn dies "aus Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig ist". Seit 1973 wurde eine Ministererlaubnis erst sechs Mal erteilt, zuletzt 1989 bei der Fusion des Luft- und Raumfahrtkonzerns MBB mit Daimler-Benz. Bei dem viermonatigen Verfahren holt der Minister die Meinungen der Monopolkommission, von Verbänden und Gewerkschaften ein, bevor er eine Entscheidung fällt.

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