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Missbrauchsverfahren: Gasversorger lenken ein

Im Kampf gegen einen rasanten Anstieg der Gaspreise hat das Bundeskartellamt einen Erfolg verbucht: Führende deutsche Gasunternehmen wollen allen Privatkunden bereits zum 1. April den Wechsel zu einem anderen Lieferanten ermöglichen.

Bonn - Viele Gaskunden sollen bereits vom 1. April an ihren Lieferanten wechseln können. Mit diesem Zugeständnis für mehr Wettbewerb reagierten nach monatelanger Kritik an rasant steigenden Preisen und ersten Prozessen führende regionale Gasversorger auf den wachsenden Druck durch Verbraucher und Aufsichtsbehörden. Die Unternehmen, darunter Eon für alle Konzerntöchter, verpflichteten sich beim Bundeskartellamt zur Öffnung der Kundenversorgung. Das teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Die Wechselmöglichkeiten sollten sich «letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen», sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.

Ob es zum 1. April auch schon alternative Anbieter - wie etwa auf dem Strommarkt - geben wird, ist noch unklar. Bisher ist der Gasmarkt durch Monopolangebote, feste Netzzugänge und eine weitgehend wenig transparente Preisgestaltung bestimmt. Gegen zu hohe Gaspreise wehrten sich Zig-Tausende Verbraucher mit Zahlungsboykotten. Vor Gerichten sind Verfahren anhängig.

Nach der Verpflichtung zur Marktöffnung von sieben Gasunternehmen stellte das Kartellamt die Missbrauchsverfahren gegen die Firmen wegen des Verdachts überhöhter Endkundenpreise ein. Die Verfahren waren nach den drastischen Preisanhebungen seit Herbst 2005 vom Kartellamt Anfang dieses Jahres eingeleitet worden. Auch die Landeskartellbehörden hatten mehr als 80 Verfahren gegen in ihre Zuständigkeit fallenden Gasversorgungsunternehmen eingeleitet.

Nach den Einschreiten der Wettbewerbshüter verpflichteten sich nun sieben Gasversorger, gegen die die Verfahren liefen, zu der Öffnung. Dabei handelt es sich um Eon Thüringer Energie, Eon Avacon, RWE Westfalen-Weser-Ems, Mitgas, Spreegas, ENTEGA und einen Eigenbetrieb der Thüga.

Die Lösung sei noch «kein Anlass zur Euphorie», sagte Böge. Er begründete die Einstellung der Preis-Verfahren damit, dass wirksame Wechselmöglichkeiten den Wettbewerb insgesamt belebten. Sie seien damit der Missbrauchsaufsicht, die sich immer auf einen konkreten Rechtsverstoß beziehen müsse, überlegen. Die alternativen Gasversorger müssten aber auch noch einen freien Zugang zum Netz erhalten.

Dafür hat die Bundesnetzagentur in Bonn inzwischen die Weichen gestellt. Bis zum 1. Oktober sollen bundesweit die Bedingungen für eine freie Wahl des Gasanbieters geschaffen sein. Vor zwei Wochen einigte sich die Netzagentur dazu mit den Gasunternehmen auf die Grundprinzipien für einen freien Zugang aller Gasanbieter zum vorhandenen Pipelinenetz in Deutschland. (tso/dpa)

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