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Wirtschaft: Missstände sollen nicht publik werden Arbeitgeber gegen Urteil

zur Meinungsfreiheit

Berlin - Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat der Bundesregierung nahegelegt, gegen das Straßburger Urteil zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern vorzugehen. Fachleute hätten an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „erhebliche Zweifel“, sagte Hundt dem „Hamburger Abendblatt“. „Die Bundesregierung kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel bei der sogenannten Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen und sollte diese Möglichkeit auch sorgfältig prüfen“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag entschieden, dass eine Berliner Altenpflegerin, die sich öffentlich über Missstände an ihrem Arbeitsplatz beklagt hatte, zu Unrecht gefeuert worden war. Das Gericht wies die Bundesregierung an, der 50-Jährigen 10 000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Rufe nach neuen Gesetzen nannte Hundt überflüssig. „Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können“, sagte er. Mitarbeiter dürften mögliche Missstände nicht gleich an die Öffentlichkeit tragen. AFP

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