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Wirtschaft: Mit Freibeträgen die Steuerschuld senken

BERLIN .Die Lohnsteuerkarten 1999 sind da.

BERLIN .Die Lohnsteuerkarten 1999 sind da.Nun sollten die Arbeitnehmer die Eintragungen, etwa Steuerklasse und Kinderzahl, auf ihre Richtigkeit überprüfen und die Karte in ihrem Lohnbüro abgeben.Da sich die eingetragenen Steuermerkmale nach dem Stichtag, dem 20.September 1998, richten, müssen Änderungen, die sich bis zum Jahresende 1998 ergeben, der Lohnsteuerstelle der Gemeinde mitgeteilt werden.

Clevere Steuerzahler prüfen allerdings vorher, ob es sich lohnt, beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 1999 zu stellen.Um sich vom Fiskus nicht jeden Monat zuviel vom Lohn oder Gehalt abziehen zu lassen, kann auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag, etwa wegen hoher Werbungskosten, vermerkt werden.

Der Arbeitgeber reduziert den steuerpflichtigen Verdienst um den Freibetrag und liest eine entsprechend geringere Lohn- und Kirchensteuer sowie einen niedrigeren Solidaritätszuschlag aus der Tabelle ab.Der Arbeitnehmer bekommt mehr ausgezahlt und braucht nicht bis zum Jahresausgleich im folgenden Jahr zu warten.Nehmen wir ein Beispiel: Bei einem Bruttoverdienst von 5000 DM im Monat und einem Steuerfreibetrag von 200 DM ergibt sich für die Steuerklasse I oder IV statt eines Abzugs für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag von 1088,49 DM lediglich ein Betrag von 1017,45 DM, das sind auf den Monat gerechnet 71,04 DM weniger.Gegebenenfalls reduziert sich auch die Kirchensteuer.

Allerdings: Das Finanzamt trägt nur dann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein, wenn über die ohnehin anzusetzenden Pauschalen hinaus mindestens 1200 DM pro Jahr berücksichtigt werden können.

Werden allein Werbungskosten geltend gemacht, so darf das Finanzamt sie nur berücksichtigen, wenn sie 1999 voraussichtlich mindestens 3200 DM betragen.2000 DM davon sind bereits als Arbeitnehmerpauschale in die Steuertabelle eingearbeitet.Der zusätzliche Betrag von 1200 DM wird bereits dann überschritten, wenn ein Arbeitnehmer 23 Kilometer von seiner Arbeitsstelle entfernt wohnt und an 200 Tagen im Jahr zur Arbeit fährt.Das ergibt 1220 DM (23 x 70 Pfennige je Entfernungskilometer x 200 = 3220 ./.2000).

Reicht der Ansatz von Werbungskosten nicht aus, um die 1200-DM-Hürde zu überspringen, so kann der Nachweis von Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuern zum gewünschten Ergebnis führen.Beispiel: Ein Steuerzahler kann 2800 DM Werbungskosten für 1999 sowie 400 Mark Spenden an seine Kirchengemeinde nachweisen (wie 1998).Das Finanzamt trägt einen monatlichen Freibetrag von 100 DM auf seiner Steuerkarte ein.

Vorsorgeaufwendungen wie Versicherungsbeiträge, die ebenfalls den Sonderausgaben zugezählt werden, kann man nicht als Steuerfreibetrag geltend machen.Das liegt daran, daß diese bereits als eine Vorsorgepauschale in die Steuertabelle eingearbeitet sind.Höhere Vorsorgeaufwendungen können nur in den Steuerjahresausgleich eingebracht werden.

Die dritte Position für den Lohnsteuerermäßigungsantrag sind die außergewöhnlichen Belastungen, etwa Unterhaltsaufwendungen.

Haben sich für 1999 gegenüber den für 1998 eingetragenen Freibeträgen keine wesentlichen Änderungen ergeben, so braucht nur ein vereinfachter Ermäßigungsantrag abgegeben zu werden.Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine macht aber darauf aufmerksam, daß im Fall, daß beim Steuerabzug ein Freibetrag berücksichtigt wurde, im folgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muß.

WOLFGANG BÜSER

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