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Porsche VW

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Mitbestimmungsstreit: Prozess zwischen Porsche und VW gestartet

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart hat heute der Prozess im Mitbestimmungsstreit zwischen dem VW-Betriebsrat und Porsche begonnen. Betriebsratschef Bernd Osterloh will die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding kippen, weil sie nach seiner Ansicht zulasten der VW-Belegschaft geht. Mit einer Einigung ist vorerst nicht zu rechnen.

In der Mitbestimmungsvereinbarung ist geregelt, dass die 12.000 Beschäftigten des Sportwagenbauers in der neuen Holding in wichtigen Fragen die gleichen Rechte haben wie die rund 360.000 VW-Mitarbeiter. Mit einem Ende des Machtkampfes wird auch nach der Gerichtsentscheidung nicht gerechnet, stattdessen wird ein langes juristisches Tauziehen durch die Instanzen erwartet.

Zum Auftakt des Verfahrens, zu dem Osterloh nicht erschien, beharrten beide Seiten auf ihren Positionen. Der Rechtsbeistand des VW-Betriebsrates argumentierte, dass die Stuttgarter bereits jetzt VW beherrschen und daher der VW-Betriebsrat an den Verhandlungen über die Mitbestimmungsvereinbarung hätte beteiligt werden müssen. Es gebe bereits gesellschaftsrechtliche Einflüsse und personelle Verflechtungen.

Die Anwälte von Porsche sagten dagegen, dass der Sportwagenbauer erst 31 Prozent der Anteile an den Wolfsburgern hält. Grundlage für eine Beherrschung sei das Stimmrecht, das sich über einen längeren Zeitraum erstrecken müsse. Die Forderung sei daher haltlos. Für Porsche kamen Betriebsratschef Uwe Hück und Finanzvorstand Holger Härter zu der Verhandlung.

Die Mitbestimmungsvereinbarung hatte das Porsche-Management mit Wendelin Wiedeking an der Spitze mit seinem Betriebsratschef und der IG Metall ausgehandelt. Porsche plant, die Mehrheit an Europas größtem Autokonzern zu übernehmen. In der Holding sollen das operative Geschäft des Sportwagenbauers und nach dem Ausbau der VW-Anteile auf über 50 Prozent die Tochter Volkswagen geführt werden. Für den Aufsichtsrat der Holding sind je drei Betriebsratssitze für Porsche und VW vorgesehen. (cp/dpa)

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