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Wirtschaft: Mühlenstreit vor dem Kammergericht

BERLIN (hej).Hat das Bundeskartellamt im Mühlenstreit zu Recht hohe Bußgelder verhängt oder nicht?

BERLIN (hej).Hat das Bundeskartellamt im Mühlenstreit zu Recht hohe Bußgelder verhängt oder nicht? Diese Frage muß jetzt der Kartellsenat des Kammergerichts entscheiden.Am Mittwoch begann die Verhandlung.Am Montag wird sie fortgesetzt.

Zur Erinnerung: Im Juli des vergangenen Jahres bekamen zwei Mühlenunternehmen, der bundesweite Marktführer VK Mühlen AG aus Hamburg und die Rendsburger Getreide AG, blaue Briefe von den Kartellwächtern.Die beiden Firmen und drei verantwortliche Vorstandsmitglieder sollen nach Meinung der Wettbewerbshüter Bußgelder von 2,75 Mill.DM zahlen, weil sie den Markt in Berlin kartellsrechtswidrig auf ihre Weise bereinigt haben.Nach den Recherchen des Bundeskartellamts soll die Getreide AG der VK Mühlen versprochen haben, gegen eine Zahlung von 1,65 Mill.DM die Osthafenmühle im Osten der Stadt stillzulegen.Die vor der Wende größte Mühle der DDR stellte - nach Zahlung dieser Summe - ihren Betrieb am 31.August 1995 ein.

Damit gibt es seit dieser Zeit an der Spree nur noch eine Mühle: die Schüttmühle Berlin aus Spandau, die der Kampffmeyermühlen GmbH gehört, einer Tochter der VK Mühlen AG.Nach den Ermittlungen der Wettbewerbshüter dürfte sich an diesem Monopol auf absehbare Zeit auch nichts ändern.Für die Millionenzahlung habe sich die Getreide AG verpflichtet, zehn Jahre lang auf dem Gelände der Osthafenmühle keine Getreidemühle zu betreiben.

Für Konkurrenz scheint auf dem Berliner Markt ohnehin wenig Platz zu sein.Denn auch die Schüttmühle hat zu kämpfen.Die benachbarten Mühlen in Braunschweig, Magdeburg und Müllrose machen den Berlinern das Leben schwer, heißt es in Spandau.Vor allem die Ost-Mühlen, die nur 70 Prozent des Westlohns zahlen müssen, könnten von diesem Wettbewerbsvorteil profitieren.

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