zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Nestlé siegt im Streit um Bonbons mit Löchern

Der Geschmacks- und Tastsinn Münchener Richter hat dem schweizerischen Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Prozess um die Markenrechte an Bonbons mit einem Loch in der Mitte zum Sieg verholfen. Der US-Konkurrent Nabisco hatte nach eigenen Angaben schon lange Bonbons in Form eines Rettungsrings als Markenzeichen eintragen lassen und gegen Nestle geklagt, die "gelochte" Bonbons nun ebenfalls als Markenzeichen schützen wollte.

Der Geschmacks- und Tastsinn Münchener Richter hat dem schweizerischen Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Prozess um die Markenrechte an Bonbons mit einem Loch in der Mitte zum Sieg verholfen. Der US-Konkurrent Nabisco hatte nach eigenen Angaben schon lange Bonbons in Form eines Rettungsrings als Markenzeichen eintragen lassen und gegen Nestle geklagt, die "gelochte" Bonbons nun ebenfalls als Markenzeichen schützen wollte. Die Richter am Landgericht München I schritten, wie sie betonten, "unter Hintanstellung kulinarischer Bedenken", zum Selbstversuch und ertasteten mit der Zunge einen Aufdruck auf den Nabisco-Süßigkeiten, der bei Nestlé fehlte. Weil dies auch von den Konsumenten als klares Unterscheidungsmerkmal erkennbar sei, wiesen sie die Klage ab.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false